Hallo Zusammen,
Ich habe eine Frage bzgl. der Fahrtkosten. Ich wohne circa 15 km vom Arbeitsort entfernt. Ich bin vor einem Jahr umgezogen und habe die Kilometer bei der Steuererklärung angegeben. Wiederbekommen habe ich allerdings nichts bzgl der Fahrtkosten, da diese angeblich mit dem "pauschbetrag" abgegolten wurden. Meine Frage: was heißt das? Habe ich was falsch gemacht? Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Fahrtkosten nicht anerkannt bei Steuerklärung
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Re: Fahrtkosten nicht anerkannt bei Steuerklärung
Von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird immer ein Werbungskostenpauschbetrag i.H.v. 1000 € abgezogen. Rechnen Sie es sich aus - je nachdem, wie viele Arbeitstage anzusetzen sind, dreht es sich bei 15 km einfache Strecke gerade darum, damit über oder unter 1000 € zu kommen. Wenn Sie sonst nichts abzusetzen haben, hat das Finanzamt Recht. Allerdings: haben Sie die i.d.R. nicht zu beanstandenden Beträge für Arbeitsmittel und Kontoführung angesetzt? Gibt es evtl. eine Unfallversicherung, die sich bei den Vorsorgeaufwendungen nicht auswirkt - die kann dann zu 50 % als Werbungskosten angesetzt werden (aber nicht zusätzlich zu den vorher genannten Beträge, die decken das mit ab)