Einkommenssteuerbescheid - Der Bescheid ist nach §165 Abs.1 Satz 2 AO teilweise vorläufig?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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energy76
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Registriert: 1. Okt 2018, 20:57

Einkommenssteuerbescheid - Der Bescheid ist nach §165 Abs.1 Satz 2 AO teilweise vorläufig?

Beitrag von energy76 »

Hallo Leute, heute kam vom Finanzamt der Einkommenssteuerbescheid ins Haus geflattert. Darin steht u.a. der o.g. Satz:

"Der Bescheid ist nach §165 Abs.1 Satz 2 AO vorläufig hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein Studium als Werbungskosten o. Betriebsausgaben"

Ich mache momentan neben meinem Job ein Fernstudium, was aber nichts mit meinem jetzigen Beruf zu tun hat. Aus diversen Internetquellen konnte ich entnehmen, dass man sein Fernstudium absetzen kann (ich glaube 6000 Euro jährlich als Werbungskosten)

Wieso stellt sich das Finanzamt jetzt quer? Was kann ich machen? Soll ich lieber trotzdem einen Einspruch einlegen?

Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Materie aus und kann mir wertvolle Tipps geben?!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Einkommenssteuerbescheid - Der Bescheid ist nach §165 Abs.1 Satz 2 AO teilweise vorläufig?

Beitrag von schlauelia »

nach der Formulierung ist der Verlust doch anerkannt - nur eben nicht endgültig, sondern er wird in den nächsten Jahren überprüft, ob gerechtfertigt!
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommenssteuerbescheid - Der Bescheid ist nach §165 Abs.1 Satz 2 AO teilweise vorläufig?

Beitrag von muemmel »

nach der Formulierung ist der Verlust doch anerkannt Es gibt keinen Verlust - der TE hat ja offenbar steuerbares Einkommen.
Soll ich lieber trotzdem einen Einspruch einlegen? Als was wurden die Kosten denn vom Einkommen abgezogen? Im Bescheid steht, wieviel Sonderausgaben und wieviel Werbungskosten bei Ihnen anerkannt wurde - in einem der beiden Beträge müssen die Kosten enthalten sein.
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