ich hätte eine Frage, die sich auch auf die doppelte Haushaltsführung bezieht und zwar:
Ich wohne in Ort A bei meiner Freundin, arbeite aber am Ort B (250km entfernt) und habe dort eine separate Wohnung (Hauptwohnsitz).
Muss ich, für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung, auch bei meiner Freundin gemeldet sein?
Vielen Dank im Voraus!
Zweitwohnung absetzen I Wohnsitz
Re: Zweitwohnung absetzen I Wohnsitz
Müssen Sie von seiten des Finanzamtes aus nicht, aber Sie verstoßen damit gegen das Bundesmeldegesetz und sofern es in A eine Zweitwohnsitzsteuer gibt, hinterziehen Sie diese. By the way erleichtert es die Beweisbarkeit eines Wohnsitzes sehr, wenn man da auch gemeldet ist.
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Re: Zweitwohnung absetzen I Wohnsitz
Okay, vielen Dank dafür!
Angemeldet habe ich mich, aber erst nachträglich - Zweitwohnsitzsteuer gibt es in diesem Ort nicht. Die Dame vom Amt meinte zwar, ich kann mich nicht rückwirkend bis Februar anmelden (bin deshalb erst für August dort mit Zweitwohnsitz gemeldet), meine nachgelagerte Internetrecherche hat da aber was anderes ergeben. Wenn die Anmeldung des Zweitwohnsitzes aber nur mehr oder minder melderechtlich relevant ist, werde ich es dann dabei belassen und hoffen, dass meine monatliche Überweisung an meine Freundin ausreichend für die Anerkennung ist.
Lg
Angemeldet habe ich mich, aber erst nachträglich - Zweitwohnsitzsteuer gibt es in diesem Ort nicht. Die Dame vom Amt meinte zwar, ich kann mich nicht rückwirkend bis Februar anmelden (bin deshalb erst für August dort mit Zweitwohnsitz gemeldet), meine nachgelagerte Internetrecherche hat da aber was anderes ergeben. Wenn die Anmeldung des Zweitwohnsitzes aber nur mehr oder minder melderechtlich relevant ist, werde ich es dann dabei belassen und hoffen, dass meine monatliche Überweisung an meine Freundin ausreichend für die Anerkennung ist.
Lg