Hallo liebe Forumsgemeinde,
Ich habe folgende, vereinfacht dargestellte Situation:
Jahr 1: Ausbildung -> Mit Ausbildungskosten 50.000 € Verlust gemacht und diese dem Finanzamt per Verlustvortrag gemeldet
Jahr 2: Erster Job -> Steuererklärung abgegeben, das Einkommen wurde vom vorgetragenen Verlust abgezogen, es bleibt ein Verlust von 25.000 €
Jahr 3: Minijobs, bei denen keine Steuern gezahlt wurden -> Keine Steuererklärung gemacht
Jahr 4: Wieder im Vollzeitjob -> Jetzt würde ich gerne den restlichen Verlust geltend machen
Gibt es eine Möglichkeit, den verbleibenden Verlust auf das Einkommen in Jahr 4 anzuwenden und Jahr 3 quasi zu "überspringen"?
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten.
Ben
Verbleibenden Verlustvortrag 1 Jahr "aussetzen"
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Re: Verbleibenden Verlustvortrag 1 Jahr "aussetzen"
Gibt es eine Möglichkeit, den verbleibenden Verlust auf das Einkommen in Jahr 4 anzuwenden Ja.
und Jahr 3 quasi zu "überspringen"? Nein. Es muß eine Steuererklärung für das Jahr 3 gemacht werden. Hat man da "echte" Minijobs gemacht, liegt das Einkommen ja steuerlich bei null - der VV wird dann nicht angetastet und ins Jahr 4 weitergetragen.
und Jahr 3 quasi zu "überspringen"? Nein. Es muß eine Steuererklärung für das Jahr 3 gemacht werden. Hat man da "echte" Minijobs gemacht, liegt das Einkommen ja steuerlich bei null - der VV wird dann nicht angetastet und ins Jahr 4 weitergetragen.