Ich wurde von meinem Arbeitgeber auf Lehrgänge geschickt, diese waren über das ganze Jahr immer mal so 2-3 Wochen am Stück.
Teilweise wurde mir die Verpflegung gestellt, manchmal nur das Frühstück oder gar nichts. Nun habe ich über meine Reisekostenabrechnung vom Arbeitgeber 24 oder unter 8 Stunden - 12€ bekommen bei denen dann das Frühstück abgezogen wurde. Bei Vollverpflegung wurde mir dann alles abgezogen also bekam ich nichts von den 24€. Kann ich diese Reisen dennoch bei der Steuer angeben oder wäre es dann doppelt? Und wie macht man das da, wo ich nur Frühstück bekommen habe?
Verpflegungsauschale doppelt abrechnen
Re: Verpflegungsauschale doppelt abrechnen
Kann ich diese Reisen dennoch bei der Steuer angeben oder wäre es dann doppelt? Na sicher wäre das dann doppelt.
Und wie macht man das da, wo ich nur Frühstück bekommen habe? D. h., Sie haben Frühstück bekommen und dann noch 19,20 Euro vom AG? Da ist ja dann auch nichts mehr übrig, was man absetzen könnte...
Und wie macht man das da, wo ich nur Frühstück bekommen habe? D. h., Sie haben Frühstück bekommen und dann noch 19,20 Euro vom AG? Da ist ja dann auch nichts mehr übrig, was man absetzen könnte...
Re: Verpflegungsauschale doppelt abrechnen
Okay vielen danke