Nachzahlung für 2016

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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anutka
Beiträge: 1
Registriert: 31. Jul 2018, 21:46

Nachzahlung für 2016

Beitrag von anutka »

Hallo zusammen.

Ich hab mit Einkommensteuerbescheid 2017 die Nachzahlung für 2016 gekriegt.

Erstmal erkläre was vorgefallen ist. In Jahren 2015 und 2016 hab ich die Kursen zur massieren lernen besucht (ich wollte damit eine Selbständigkeit anfangen), die Kosten habe ich als Werbungskosten abgesetzt. Da ich aber aus gesundheitlichen Gründen dieses Beruf nicht ausüben kann, habe ich die Kursen vorzeitig beendet und natürlich hab ich keine Selbstständigkeit angefangen.

Dieses Jahr habe ich Bescheid bekommen, wo steht:

Mangels Gewinnerzielungsabsicht können die Betriebsausgaben bezüglich Ihrer Tätigkeit aus Massage nicht anerkannt werden.

Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 2017

Meine Frage ist, kann ich ein Einspruch dagegen legen, weil ich wirklich aus gesundheitlichen Gründen das Beruf nicht ausüben kann. Ich kann auch ärztliche Attest vorlegen.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Nachzahlung für 2016

Beitrag von schlauelia »

nein, das wird nicht klappen.
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