Hallo zusammen,
ich habe vor mit meiner Frau ein Haus zu bauen.
Meine Frau ist bei der Versicherung im Außendienst tätig.
Nun sind wir um überlegen, ihr im Keller ein Geschäftsbüro zu errichten, also mit Fenster und evtl. auch einer separaten Eingangstür, für Kundenbesuche)
Nun zu meiner Frage: Wären hierbei die Herstellungskosten von dem Zimmer im Keller anteilig (also für das Büro) abschreibungsfähig und wie müsste ich dies dann aufteilen, evtl. aufgeteilt auf qm ?
Keller/ Kellerbau als Arbeitszimmer abschreiben
Re: Keller/ Kellerbau als Arbeitszimmer abschreiben
Was heißt denn, Ihre Frau ist “für die Versicherung tätig“ - ist sie selbständig?
Wenn sie das Büro “abschreiben“ wollen, muss es ins Betriebsvermögen - das heißt, es ist dann auch steuerverhaftet, wenn sie das Haus verkaufen...
Wenn sie das Büro “abschreiben“ wollen, muss es ins Betriebsvermögen - das heißt, es ist dann auch steuerverhaftet, wenn sie das Haus verkaufen...
Re: Keller/ Kellerbau als Arbeitszimmer abschreiben
nein sie ist angestellt, aber dennoch kann sie ihr Arbeitszimmer abschreiben ?
Ins Betriebsvermögen? Also jede Person, die ihr Arbeitszimmer bei der Steuererklärung ansetzen, müssen es als Betriebsvermögen deklariert werden?
Ins Betriebsvermögen? Also jede Person, die ihr Arbeitszimmer bei der Steuererklärung ansetzen, müssen es als Betriebsvermögen deklariert werden?
Re: Keller/ Kellerbau als Arbeitszimmer abschreiben
Nein, ich habe was in den falschen Hals bekommen und Quatsch geschrieben, - die Hitze läßt wohl mein Gehirn schrumpfen, sorry. Ob sie das Arbeitszimmer absetzen kann und wenn ja, ob dann voll oder nur bis zu 1250 €, hängt von diversen Voraussetzungen ab - hier schön dargestellt:
https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-arbeitszimmer/haeusliches-arbeitszimmer-wie-viel-ist-steuerlich-absetzbar
https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-arbeitszimmer/haeusliches-arbeitszimmer-wie-viel-ist-steuerlich-absetzbar