Werbekosten im Folgejahr absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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moreeze
Beiträge: 3
Registriert: 26. Jul 2018, 09:53

Werbekosten im Folgejahr absetzen

Beitrag von moreeze »

Hallo zusammen,

ich sitze gerade an meiner (ersten) Lohnsteuererklärung für 2017. Ich habe in diesem Jahr mein Studium abgeschlossen und ab Mitte September einen Job bekommen.
Dort habe ich jedoch unterhalb des Steuerfreibetrages verdient, bekomme also alles zurück. Dieses Jahr werde ich allerdings deutlich drüber sein und möchte dann meine Werbungskosten aus dem vergangenen Jahr absetzen. Geht das überhaupt oder muss ich das auch in dem Jahr absetzen, für das ich eine Steuererklärung mache? Wäre es sinnvoller für 2017 keine zu machen, die 100€ nicht zurückzubekommen und dafür alle Beträge bei der Steuererklärung 2018 abzusetzen?

Vielen Dank
Moreeze
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Werbekosten im Folgejahr absetzen

Beitrag von schlauelia »

nein, Ausgaben werden nur im Jahr der tatsächlichen Zahlung anerkannt.

Wenn Sie also 2017 auf die Einkommensteuererklärung ( Lohnsteuererklärung macht der Arbeitgeber - nicht Sie) 2017 verzichten, gehen Ihnen die 100,-- verloren!

Lia
moreeze
Beiträge: 3
Registriert: 26. Jul 2018, 09:53

Re: Werbekosten im Folgejahr absetzen

Beitrag von moreeze »

schlauelia hat geschrieben: 26. Jul 2018, 11:11 nein, Ausgaben werden nur im Jahr der tatsächlichen Zahlung anerkannt.

Wenn Sie also 2017 auf die Einkommensteuererklärung ( Lohnsteuererklärung macht der Arbeitgeber - nicht Sie) 2017 verzichten, gehen Ihnen die 100,-- verloren!

Lia
Hallo Lia, vielen Dank!

Was mache ich denn dann mit dem vielen Werbungskosten und den Kosten für mein Studium? Die gehen mir ja dann letztlich verloren. So sieht es bei mir ungefähr aus:
Gesamtbrutto 2017: ca. 4440€, einbehaltene Lohnsteuer: ca. 110€ - bekomme ich vollständig zurück.

Dazu habe ich in den vergangenen Jahren Ausgaben für mein Studium in Höhe von mehreren Tausend Euro gehabt, plus Fahrten zu Bewerbungsgesprächen in 2017 etc., da kommt einiges zusammen. Wenn ich das jetzt alles angebe kriege ich dafür ja nichts zurück, weil ich sowieso drunter bin. Kann man diese Ausgaben irgendwie übernehmen, um sie dann im Folgejahr anzurechnen?

Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler drin?
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Werbekosten im Folgejahr absetzen

Beitrag von Severina »

Das kommt drauf an ;) :

Die Kosten für eine Erstausbildung sind nach derzeitiger Auffassung der Finanzverwaltung Sonderausgaben - diese können nur in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, steuerlich wirksam werden und münden nie in einem Verlustvortrag. Diese Auffassung wird allerdings derzeit verfassungsrechtlich überprüft.

Die Kosten für eine Zweitausbildung stellen dagegen Werbungskosten dar. Auch diese müssen jeweils für das Jahr / die Jahre, in denen sie angefallen sind, erklärt werden - übersteigen Sie in diesen Jahren die Einkünfte, so kommt es zu Verlustvorträgen, welche in den anschließenden Jahren mit Einkünften das Einkommen mindern.

Es kommt also darauf an, wie sich die Ausbildung bisher im Einzelnen abgespielt hat. Sind Sie direkt von der Schule an die Uni gegangen und haben ihren ersten Job nach dem Bachelor erhalten - dann haben Sie 'nur' eine Erstausbildung absolviert. Wegen des beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens sollten Sie dennoch für alle Studienjahre (für jedes einzeln!) Anträge auf Feststellung von Verlustvorträgen abgeben - gesetzt den Fall, es ergeben sich auch Verluste, wenn Sie also z.B. aus Jobs, die nicht als Minijob abgerechnet wurden, Einkünfte hatten, die die Kosten des Studiums bereits überstiegen haben, dann kann es nicht zu Verlustvorträgen kommen. In diesem Fall werden Sie Bescheide über Verlustvorträge von 0 € bekommen, diese werden geändert werden, wenn über das Verfahren zu Gunsten der Steuerpflichtigen entschieden werden sollte.

Haben Sie vorher eine andere Ausbildung abgeschlossen - z.B. eine Lehre - oder war das Bachelorstudium die Erstausbildung und danach wurde ein Masterstudium abgeschlossen, dann stellen die Kosten der Zweitausbildung unstreitig Werbungskosten dar. Auch dann müssen Sie aber für alle Studienjahre einzeln die Feststellung der Verlustvorträge beantragen (AUCH für die Erstausbildung, um im Verfahren zu bleiben!), WENN sich solche ergeben haben.

Ergeben sich Verlustvorträge, so werden sich diese um die positiven Einkünfte des Jahres 2017 mindern. Wenn dann noch was übrig bleibt, wird dies in 2018 wirksam.
moreeze
Beiträge: 3
Registriert: 26. Jul 2018, 09:53

Re: Werbekosten im Folgejahr absetzen

Beitrag von moreeze »

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!

Ich habe ein Bachelor- und Masterstudium absolviert, vorher keine andere Ausbildung, meinen ersten lohnsteuerpflichtigen Job nach Abschluss des Masters bekommen. Während des Studiums habe ich einen Minijob gehabt, dazu war ich selbstständig, auch hier allerdings unter der Steuerfreigrenze.
Für 2015 und 2016 habe ich für mein Kleingewerbe bereits Steuererklärungen eingereicht, das zu versteuernde Einkommen übersteigt die Studienkosten deutlich - damit ist die Möglichkeit eines Verlustvortrages raus, oder?
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Werbekosten im Folgejahr absetzen

Beitrag von Severina »

ja.
Bleibt evtl. das Bachelorstudium - wenn für diese Jahre noch nichts abgegeben wurde und dort nicht auch Einnahmen aus dem Kleingewerbe angefallen sind, könnte man hier noch Anträge stellen, um bei günstigem Verfahrensausgang von diesem zu profitieren.
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