Abschreibung bei Geschäftsaufgabe Mitten im Jahr + wie Studiengebühren absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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steuer-n00b
Beiträge: 2
Registriert: 1. Jul 2018, 12:25

Abschreibung bei Geschäftsaufgabe Mitten im Jahr + wie Studiengebühren absetzen

Beitrag von steuer-n00b »

Hallo liebes Forum,

ich habe bei der Erstellung meiner Steuer zwei Probleme:
1. Einleitung:
-Ich war bis letztes Jahr März noch selbstständig tätig (auf geringfügigen Basis während meines Studiums). Seit dem 01. März 2017 bin ich Angestellter, das Kleingewerbe habe ich Februar (oder März) 2017 abgemeldet. Ich habe die letzte Rechnung im Februar 2017 für Leistungen aus Januar 2017 geschrieben.
-Für diese Tätigkeit habe ich mir einen eigenen Computer und ein eigenes Notebook angeschafft, die auch die beiden Jahre zuvor angesetzt wurden.
Meine Fragen zu diesem Problem:
a) Im Wiso-Steuerbuch wird die Abschreibung so angesetzt, als hätte ich den Betrieb das komplette Jahr fortgesetzt - was ja nicht der Fall ist. Frage: Oder ist das so korrekt?
b) Es gibt in der Software jedoch einen Bereich, in dem man die Geschäftsaufgabe markiert. Hier kann ich jedoch kein Datum eingeben, sondern nur einen Gewinn aus Veräußerungen. Frage: Muss ich hier den Restwert der Computer angeben?

2. Da ich 2016 kaum Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Selbstständiger hatte, blieb ich unter dem Freibetrag. In dieser Zeit sind aber Studiengebühren angefallen. Frage: Kann ich diese Gebühren einfach wieder in die Steuer für das Jahr 2017 eintragen?

Vielen Dank schon mal für die Zeit und ich hoffe, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin.

Viele Grüße!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Abschreibung bei Geschäftsaufgabe Mitten im Jahr + wie Studiengebühren absetzen

Beitrag von schlauelia »

2. nein, Ausgaben immer im Jahr der tatsächlichen Zahlung!

1. ist etwas komplexer! Es wird eine EÜR gemacht? Keine Bilanz? Auch Wiso setzt nur das an, was man eingibt! Was passiert denn mit PC und Notebook nach Aufgabe der selbständigen Tätigkeit? War es gewerblich? Zum tatsächlichen Abmeldedatum - wird man ja wohl rausbekommen genau! - muss eigentlich eine sog. Schlussbilanz erstellt werden, aber, man kann auch eine EÜR z.B. per 31.3.2017 machen und dies auch dem FA so übermitteln!

Lia
steuer-n00b
Beiträge: 2
Registriert: 1. Jul 2018, 12:25

Re: Abschreibung bei Geschäftsaufgabe Mitten im Jahr + wie Studiengebühren absetzen

Beitrag von steuer-n00b »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
@2.: Aber war es nicht so, dass Studienkosten auch in späteren Jahren abgesetzt werden können?
Edit²: nach deinem Hinweis hab ich nochmal genauer geschaut: Die Datumseingabe erlaubt tatsächlich explizit nur Posten aus dem Jahr 2017. Die Posten aus dem Steuerjahr 2016 wurden von der Steuersoftware nicht 1:1 übernommen (so wie ich erst dachte), sondern das Steuerprogramm hat die Posten "intelligent" schon in das Jahr 2017 geschrieben. Damit hat sich die Frage auch geklärt. Wobei ich immernoch der meinung bin, dass man solche gebühren auch später noch absetzten kann... aber ka.

@1.: Ja eine EÜR. Naja, die Geräte sind jetzt in privater Nutzung, da ich ja kein Gewerbe mehr habe, für das ich sie brauche. Das mit der Schlussbilanz checke ich mal. Ich nehme mal an, dass ich hier den Restbuchwert der Computer hier mit angeeben muss!?
Edit: Habe jetzt den Punkt "Verkauf oder Entnahme von Anlagevermögen" gefunden. Damit dürfte sich diese Frage vermutlich geklärt haben, da man hier den Restwert der Geräte eingibt. Der Wert scheint sich zwar am Markt- und nicht am Restbuchwert zu orientieren, aber wird hoffentlich schon stimmen...
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