Hallo zusammen,
ich bin in meiner Software für die Steuerklärung auf das o.g. Thema gestoßen und wie das so ist....die Gesetzestexte verstehe ich nicht.
Dabei geht es um die Absetzbarkeit von Erhaltungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum. Ich habe 2014 ein EFH aus den 50er Jahren gekauft. Wir haben da ca. 60.000€ an Sanierungskosten drin...neue Haustür, komplett neue Elektroinstallation, komplett neue Wasserinstallation, komplett neues Badezimmer, Schornsteinsanierung usw.
Dazu kommen Anliegerkosten für den Neubau der Straße usw. usw.
Gibt es da irgendwas, was ich da ansetzen kann? Oder bin ich da auf dem völlig falschen Dampfer?
Vielen Dank für jede Erklärung zu dem Thema.
Abzugsbeträge zur Förderung des Wohneigentums?
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Re: Abzugsbeträge zur Förderung des Wohneigentums?
Gibt es da irgendwas, was ich da ansetzen kann? Gibt es, sofern Sie Firmen damit beauftragt und die Rechnung per Überweisung beglichen haben: https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Handwerkerleistung
Natürlich darf für das betreffende Jahr noch kein rechtskräftiger Steuerbescheid vorliegen - das "Nachschieben" irgendwelcher Kosten ist unzulässig.
Natürlich darf für das betreffende Jahr noch kein rechtskräftiger Steuerbescheid vorliegen - das "Nachschieben" irgendwelcher Kosten ist unzulässig.