Hallo zusammen,
ich habe folgende Situation:
Für die Nutzung meines privaten KFZ bei beruflich veranlassten Fahrten habe ich vor 3 Jahren den tatsächlichen Fahrtkostensatz ermittelt. Das Finanzamt hat diesen Fahrtkostensatz, statt der Pauschale von 0,30€/km anerkannt. In den darauffolgenden 2 Jahren habe ich den anerkannten Fahrtkostensatz erneut bei der ESt-Erklärung angesetzt. Der anerkannte Kostensatz wurde ohne eine jahresbezogene Neuberechnung anerkannt. Dieses Jahr ist umzugsbedingt ein anderes Finanzamt zuständig und hat eine Neuberechnung des tatsächlichen Fahrtkostensatz verlangt. Der tatsächliche Fahrtkostensatz für dieses Jahr liegt niedriger als der bereits anerkannte Fahrtkostensatz. Das nun zuständige Finanzamt erkennt lediglich den niedrigeren, für dieses Jahr ermittelten Fahrtkostensatz an.
Gefühlt werde ich dieses Jahr schlechter gestellt als in den anderen Jahren. Es ist mir jedoch nicht bekannt, ob der Anspruch auf Ansetzung eines einmal anerkannten Fahrtkostensatzes besteht (also eine Art "Günstigerprüfung").
Gibt es solch einen Anspruch bzw. eine Möglichkeit das Finanzamt zur Anerkennung des ursprünglich anerkannten Fahrtkostensatzes, also für mich günstigeren (höheren), zu bewegen?
Falls ja, wie bzw. mit welcher Begründung müsste der Einspruch aussehen?
Herzlichen Dank für die Unterstützung
Abweichung vom anerkkanten Fahrtkostensatz
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Re: Abweichung vom anerkkanten Fahrtkostensatz
mE nein, seien Sie froh, dass in den Vorjahren der alte Satz anerkannt wurde. Ein neues FA/Sachbearbeiter prüft neu und das ist auch ok so! Warum sollen Sie mehr anerkannt bekommen, als Ihr Aufwand war?