Entfernungspauschale 4.500 EUR - FA verlangt Nachweis

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Dampfkabine
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Registriert: 30. Mai 2018, 22:14

Entfernungspauschale 4.500 EUR - FA verlangt Nachweis

Beitrag von Dampfkabine »

Hallo,

ich habe 2017 in einem Betrieb, welcher mehr als 100km von meinem Wohnsitz entfernt ist, Saison von März bis Oktober gearbeitet. Davor war ich arbeitslos. Ich bin ledig, einen Zweitwohnsitz habe ich nicht.
Ich habe in meiner Steuererklärung 4.500 EUR Fahrtkostenpauschale angesetzt. Gefahren bin ich mit dem Motorrad, angegeben habe ich "Sonstige Verkehgrsmittel."
Rein rechnerisch hätte ich mehr geltend machen können, das wollte ich aber nicht, weil ich keine Belege sammeln wollte. Deswegen beließ ich es bei 4.500 EUR
Nun hat mich das FA angeschrieben und verlangt von mir Nachweise über die gefahrenen Kilometer und zwar insgesamt. (Tüv-Berichte, Inspektionsberichte usw)

Meine Fragen: Warum muss ich, wenn ich nicht mehr als 4.500 EUR angesetzt habe, jetzt Belege erbringen? Ich habe schlichtweg keine gesammelt, weil ich nicht mehr als 4.500 EUR ansetzen wollte.
Ich könnte jederzeit eine Bestätigung meines Arbeitgebers erhalten, dass ich die angegebenen Tage präsent war. Ich arbeitete 5 Tage die Woche, auch an Feiertagen. Urlaub gab es erst am Ende der Saison, für den ich natürlich keine Fahrtkosten geltend gemacht habe.
Nach diesem naheliegenden Beleg wurde aber nicht gefragt.

TÜV Berichte habe ich, der aktuelle ist 6 Wochen alt, der vorletzte gut zwei Jahre. 2016 war ich arbeitslos. Mit den TÜV Berichten komme ich also nicht weit, auch wenn sie die Kilometerleistung im Grunde hergeben. Ich kann nicht belegen, die Differenz von rund 45.000km nur 2017 gefahren zu sein. Inspektionen mache ich immer selbst in einer Mietwerkstatt - darüber habe ich unzählige Belege, dort werden aber nur das Datum, gekauftes Material, Gebühren für Werkzeug und Entworgung und die gemieteten Stunden ausgewiesen, ein Kilometerstand aber nicht, da ja kein Mechaniker an meinem Motorrad arbeitet.

Da ich meine Betankungen meistens bar bezahlt habe, sehe ich mich außerstande, die gefahrenen Kilometer zu belegen.

Ich habe mich auf diese Auskunft verlassen:

"Die Entfernungspauschale ohne Nachweis ist auf 4500 Euro im Kalenderjahr gedeckelt. Liegen Sie darüber, müssen Sie unter Umständen nachweisen, dass Sie mit dem Auto gefahren sind."
Über den Autor
Andreas Reichert ist Steuerberater und Vorstandsmitglied bei der felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft. D
https://www.focus.de/auto/experten/steuer-experte-gibt-tipps-kann-man-tankbelege-von-der-steuer-absetzen_id_6147630.html
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