Hallo zusammen,
bei einem Auslandsstudium (Zweitstudium, doppelte Haushaltsführung) können ja für die ersten 90 Tage die pauschalisierten Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Was ist aber, wenn sich dieser Auslandsaufenthalt auf zwei Jahre verteilt (z.B. August 2016 bis Juli 2017) - können dann für 2016 UND 2017 Verpflegungsmehraufwendungen für jeweils 90 Tage geltend gemacht werden, oder wirklich nur die ersten 90 Tage des Aufenthalts (sprich, nur für 2016)?
Ggf. würde ich mich sehr über einen Verweis auf ein entsprechenden Paragraphen oder Gerichtsurteil freuen, denn bisher konnte ich hierzu nichts finden ...
Vielen Dank für eure Hilfe!
Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland
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Re: Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland
wirklich nur die ersten 90 Tage des Aufenthalts (sprich, nur für 2016)? So ist es.
Ggf. würde ich mich sehr über einen Verweis auf ein entsprechenden Paragraphen oder Gerichtsurteil freuen § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG.
Ggf. würde ich mich sehr über einen Verweis auf ein entsprechenden Paragraphen oder Gerichtsurteil freuen § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG.