Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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maria_pelotti
Beiträge: 13
Registriert: 1. Apr 2018, 21:03

Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland

Beitrag von maria_pelotti »

Hallo zusammen,

bei einem Auslandsstudium (Zweitstudium, doppelte Haushaltsführung) können ja für die ersten 90 Tage die pauschalisierten Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Was ist aber, wenn sich dieser Auslandsaufenthalt auf zwei Jahre verteilt (z.B. August 2016 bis Juli 2017) - können dann für 2016 UND 2017 Verpflegungsmehraufwendungen für jeweils 90 Tage geltend gemacht werden, oder wirklich nur die ersten 90 Tage des Aufenthalts (sprich, nur für 2016)?

Ggf. würde ich mich sehr über einen Verweis auf ein entsprechenden Paragraphen oder Gerichtsurteil freuen, denn bisher konnte ich hierzu nichts finden ...

Vielen Dank für eure Hilfe!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland

Beitrag von muemmel »

wirklich nur die ersten 90 Tage des Aufenthalts (sprich, nur für 2016)? So ist es.
Ggf. würde ich mich sehr über einen Verweis auf ein entsprechenden Paragraphen oder Gerichtsurteil freuen § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG.
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