Büromöbel anteilig als Arbeitsmittel (Werbungskosten)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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byomi
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Büromöbel anteilig als Arbeitsmittel (Werbungskosten)

Beitrag von byomi »

Für gewisse Kategorien von Gegenständen scheint eine anteilige Anrechnung als Arbeitsmittel (Werbungskosten) möglich zu sein, wenn der Gegenstand teils privat und teils beruflich benutzt wird.

Ich weiß, dass das für bspw. Computer der Fall ist.

1. Wo steht, für welche Kategorien das sonst noch möglich ist, bspw. für einen Bürostuhl im Wert von 700€?

2. Wenn die anteilige Berechnung mit bspw. 50% möglich ist, muss man dann im ELSTER-Formular für das Arbeitsmittel den vollen Bruttopreis (700€) oder den anteiligen (350€) angeben? Das ist relevant, weil ab einem Wert von >410€ nur eine Abschreibung möglich ist.


Dieselbe Frage stellt sich mir sowohl für Anlage N (privat, Werbungskosten, Arbeitsmittel) als auch in einem ähnlichen Fall für Anlage G (gewerblich, geringwertige Wirtschaftsgüter, Betriebsausgabe).
muemmel
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Re: Büromöbel anteilig als Arbeitsmittel (Werbungskosten)

Beitrag von muemmel »

1. Für alles, was man beruflich nutzt.
2. Man gibt natürlich den Anteil an, in dem man den Gegenstand beruflich nutzt. Wenn das 350 Euro sind, gibt man die an. Abschreiben muß man übrigens Gegenstände, die mindestens 800 Euro kosten (Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer), nicht mehr 410 Euro. Wenn Sie also einen Bürostuhl für 1.000 Euro erwerben, ist der abzuschreiben, auch wenn Sie nur 50 % beruflicher Nutzung ansetzen.
byomi
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Re: Büromöbel anteilig als Arbeitsmittel (Werbungskosten)

Beitrag von byomi »

Ich hätte sagen sollen, dass es um die Lohnsteuererklärung für 2017 geht.

Soweit ich weiß, gilt die neue Pauschale von 800€ erst ab der Lohnsteuererklärung 2018 oder?

Danke schonmal!
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Büromöbel anteilig als Arbeitsmittel (Werbungskosten)

Beitrag von muemmel »

Soweit ich weiß, gilt die neue Pauschale von 800€ erst ab der Lohnsteuererklärung 2018 oder? Da haben Sie recht. Tja, dann müssen Sie ihn über 13 Jahre abschreiben. Bei 700 Euro Bruttopreis und 50 % Privatnutzung wären das dann 26,92 Euro pro Jahr.
byomi
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Re: Büromöbel anteilig als Arbeitsmittel (Werbungskosten)

Beitrag von byomi »

Danke, dann bin ich mit der hoffentlich anerkannten "Arbeitsmittelpauschale" besser dran.
byomi
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Re: Büromöbel anteilig als Arbeitsmittel (Werbungskosten)

Beitrag von byomi »

In 2017 die Arbeitsmittelpauschale nutzen und in 2018 dann auf die Pauschale verzichten und stattdessen zusammen mit den in 2018 gekauften Arbeitsmitteln den Bürostuhl für die verbleibenden 12 Jahre abschreiben. Ist das erlaubt?
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