Werbungskosten Zweitstudium Verlustvortrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
philipp33
Beiträge: 1
Registriert: 9. Mai 2018, 08:25

Werbungskosten Zweitstudium Verlustvortrag

Beitrag von philipp33 »

Hallo Leute!

Ich habe mal eine Frage zum Thema: Verlustvortrag von Studienkosten (Master) als Werbungskosten.

Meine Situation:
Ich habe dieses Jahr für die Jahre 2015,2016 und 2017 meine Steuererklärung abgegeben, da ich meine Kosten fürs Masterstudium (Studiengebühren + Laptop) gerne wieder als Verlustvortrag für die kommenden Jahre wieder reinholen möchte. Nach viel Recherche im Internet sollte dies ja eigentlich auch möglich sein.
Im Jahr 2015 und 2016 war ich nebenbei an der Uni als studentische Hilfskraft tätig. Habe mit meinem Einkommen aber nicht die zu versteuernde Einkommensgrenze überschritten. Im Jahr 2017 war ich am Ende meines Studiums noch als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig, hier musste ich dann schon etwas Lohnsteuer zahlen.

So nach Abgabe meiner Steuererklärungen für 2015-2017 habe ich jetzt meine Bescheide bekommen.
In den Jahren 2015-2016 werden zwar die Werbungskosten von meinem Einkommen abgezogen, allerdings macht das für mich wenig Sinn, da ich in diesen beiden Jahren wie gesagt unter der Grenze lag. Und irgendetwas vom Verlustvortrag stand nicht auf dem Bescheid für beide Jahre.

Ich habe heute morgen im Finanzamt angerufen und nachgefragt und bekam die Antwort, das der Verlustvortrag nur vorgenommen wird, wenn ich auch tatsächlich Verluste hätte. Da ich aber in 2015 und 2016 schon etwas mehr verdient habe und hiermit meine Kosten theoretisch (von dem Geld musste ich ja auch Miete & Essen zahlen) abdecken konnte, werden die Werbungskosten nicht als Verlustvortrag mitgenommen.

Jetzt meine Frage:
Stimmt das? Alles was man so im Internet zum Thema Zweitstudienkosten als Werbungskosten/Verlustvortrag liest, spricht eher davon, dass es unabhängig vom Einkommen ist. Das Einkommen müsse nur unter der Grenze liegen, um es als Verlustvortrag mitzunehmen.


Wenn mir jemand mit etwas Erfahrung und Know-How einen Tipp geben könnte, wäre ich sehr dankbar.
Evtl. versuche ich es sonst nochmal bei den Leuten vom Lohnsteuerhilfeverein.
muemmel
Beiträge: 4844
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werbungskosten Zweitstudium Verlustvortrag

Beitrag von muemmel »

Alles was man so im Internet zum Thema Zweitstudienkosten als Werbungskosten/Verlustvortrag liest, spricht eher davon, dass es unabhängig vom Einkommen ist. Das Einkommen müsse nur unter der Grenze liegen, um es als Verlustvortrag mitzunehmen. Schlichter Unfug - ein Verlust ist kein Einkommen unter dem Grundfreibetrag, ein Verlust ist ein Einkommen unter null. Die Werbungskosten müssen also höher sein als die Einkünfte. Und wenn das bei Ihnen nicht der Fall war, haben Sie keinen Verlust und können auch keinen vortragen.
Antworten