Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mattis
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von Mattis »

Ich hätte noch eine kleine allgemeine Frage:
Wovon setzt man quasi alles ab?

Angenommen man verdient 65.000€ pro Jahr. Dann würde man im Monat bei Steuerklasse 1 etwa 1200€ Lohnsteuer bezahlen. Dazu dann KKV, Soli etc.
Bedeutet das, dass man auch maximal 1200€ im Monat absetzen kann? Sprich, wenn man die 1000€ für die Zweitwohnung (Miete) ohnehin erreicht, dann könnte man maximal 200€ pro Monat für Anschaffungen wie Kühlschrank u.ä. absetzen? Denn man kann ja nicht mehr sparen als man bezahlt hat. Oder wird das anders berechnet?
Zumal die Beschäftigung in meinem Fall erst im Juli beginnt und der Zweitwohnsitz quasi nur 6 Monate besteht. Also somit 6x200€ = 1200€. Das wäre nichtmal ein Kleiderschrank + Bett + Matratze, geschweige denn Kühlschrank o.ä.
muemmel
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von muemmel »

1. Abgesetzt wird vom Einkommen, nicht von der Steuerlast. Wenn Sie also 6 Monate lang 1.000 Euro absetzen, verringert sich das zu versteuernde Einkommen von 65.000 Euro auf 59.000 Euro, nicht die Steuer. Die Ersparnis bei der Steuer beträgt hier folglich 2.520 Euro (42% von 6.000 Euro), wenn Sie nach der Grundtabelle versteuert werden (plus Soli und ggf. Kirchensteuer).
2. Man kann nicht 1.200 Euro in einem Monat für die DHHF absetzen, weil es die 1.000-Euro-Grenze gibt. https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-1000-euro-grenze-zur-doppelten-haushaltsfuehrung_164_234718.html

Zumal die Beschäftigung in meinem Fall erst im Juli beginnt und der Zweitwohnsitz quasi nur 6 Monate besteht. Also somit 6x200€ = 1200€. Wenn Sie 1.000 Euro Miete zahlen, können Sie darüber hinaus gar nichts absetzen. Da hätten Sie eine günstigere Wohnung mieten müssen.
Mattis
Beiträge: 7
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von Mattis »

Aber die 1000€ Grenze bezieht sich ja scheinbar, laut den meisten Steuerinformationsseiten, nur auf Miete + Nebenkosten, GEZ etc.

Möbel und Haushaltsgeräte werden gesondert betrachtet und sind nicht Teil der 1000€ Grenze. Diese werden bis 400€ bzw. 800€ netto angerechnet. So habe ich es zumindest aus verschiedenen Quellen verstanden.
muemmel
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Re: Arbeitnehmerüberlassung und Zweitwohnsitz (konkrete Fragen)

Beitrag von muemmel »

Aber die 1000€ Grenze bezieht sich ja scheinbar, laut den meisten Steuerinformationsseiten, nur auf Miete + Nebenkosten, GEZ etc. Nun, das scheint umstritten zu sein - ich habe da eine Entscheidung des FG Düsseldorf gefunden, die ganz Ihrer Auffassung entspricht. Nur muß dem Urteil ja erstmal die Ablehnung durch das Finanzamt vorausgegangen sein - könnte also kompliziert werden: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/doppelte-haushaltsfuehrung-611-1000-eur-obergrenze-fuer-inlaendische-zweitwohnung_idesk_PI11525_HI9265652.html
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