Absetzen von Verpflegungspauschalen bei beruflichen Reisen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ITBerater
Beiträge: 1
Registriert: 13. Apr 2018, 10:39

Absetzen von Verpflegungspauschalen bei beruflichen Reisen

Beitrag von ITBerater »

Hallo zusammen,

ich arbeite als IT-Berater fast ausschließlich vor Ort beim Kunden im In- und Ausland und bekomme von meinem Arbeitgeber zwischen 12 und 31 EUR (je nach Unterbringung und Dauer) Verpflegungsmehraufwände pro Tag erstattet. Diese werden ab dem 4. Monat am gleichen Arbeitsort dann zu 100% versteuert. Jetzt habe ich von einem Kollegen gehört, dass er mit folgendem Text seines Steuerberaters eine hohe Rückerstattung seiner Steuern für Verpflegungsmehraufwände erhalten hat:

"Aufwendungen für den Mehraufwand für Verpflegung sind nach meiner Berechnung höher gewesen als die, die vom Arbeitgeber in Höhe von 1911,- EUR erstattet wurden. Da der Arbeitgeber nur den steuerfreien Teil der Spesen angab. Meine Berechnungen über die gesamte Spesenhöhe ergab 3570,- EUR. Die Verpflegungspauschbeträge dürfen immer ungekürzt als Werbungskosten abgesetzt werden, unabhängig von den Verpflegungsbedingungen vor Ort (BFH-Urteil vom 13.12.2007, VI R 73/06, BFH/NV 2008 S. 936). Anzurechnen sind allerdings steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers." (Link zum Urteil: https://openjur.de/u/156292.html)

Hier also meine Fragen dazu:
1. Kann mir jemand mit anderen Worten erklären, warum es bei meinem Kollegen zu einer Rückerstattung kam?
2. Wie ist das Vorgehen, um das in meiner Steuererklärung geltend zu machen? Ich habe bereits von meinem Arbeitgeber eine Auflistung der ausgezahlten steuerfreien und steuerpflichtigen Verpflegungsmehraufwände vorliegen.
3. Kann ich bei Auslandsaufenthalten bei denen mir mein Arbeitgeber nur 24 EUR pro Tag zahlt, aber der gesetzlich vorgesehene Freibetrag 35 EUR beträgt, die 11 EUR Differenz auch absetzen?

Ich würde mich sehr über Ihre Unterstützung freuen, da ich das Thema schon seit einigen Jahren vor mir herschiebe und nie zu einem Ergebnis gekommen bin.

Viele Grüße und vielen Dank!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Absetzen von Verpflegungspauschalen bei beruflichen Reisen

Beitrag von schlauelia »

1. wie sollte man das pauschal sagen können ohne genaue Prüfung?
2. Auflistung aller Reisen - AG-Erstattung abziehen...
3. ja, siehe 2.

Sie sollten auch mal eine professionelle Hilfe in Anspruch nehmen - auch wenn das geld kostet! Sie verdienen doch Ihre Geld auch für Dienstleistungen, die jeder auch selber machen könnte bei entspr. Fachwissen.

Lia
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