Entfernungspauschale als minderjähriger Ferienarbeiter
Entfernungspauschale als minderjähriger Ferienarbeiter
Hey!
Ich (16yo) bin momentan dabei die vereinfachte Einkommenssteuererklärung auszufüllen, um die Lohnsteuer etc. meines 3 wöchigen Ferienjobs in den vergangenen Sommerferien zurückzufordern. Nun bin ich allerdings auf die Entfernungspauschale gestoßen und bin mir nicht sicher, ob ich diese auch erheben darf.
Ich wurde täglich von meinen Eltern via. PKW zu meiner Arbeitsstelle gefahren. Hab ich nun das Recht, die 0,30€ pro KM einzufordern, oder gilt dies nicht?
Was mich noch interessieren würde, ob es reicht, die Lohnsteuerbescheinigung beizulegen, oder ob auch Entgeltbescheinigungen der beiden Monate verpflichtend sind.
MFG
Ich (16yo) bin momentan dabei die vereinfachte Einkommenssteuererklärung auszufüllen, um die Lohnsteuer etc. meines 3 wöchigen Ferienjobs in den vergangenen Sommerferien zurückzufordern. Nun bin ich allerdings auf die Entfernungspauschale gestoßen und bin mir nicht sicher, ob ich diese auch erheben darf.
Ich wurde täglich von meinen Eltern via. PKW zu meiner Arbeitsstelle gefahren. Hab ich nun das Recht, die 0,30€ pro KM einzufordern, oder gilt dies nicht?
Was mich noch interessieren würde, ob es reicht, die Lohnsteuerbescheinigung beizulegen, oder ob auch Entgeltbescheinigungen der beiden Monate verpflichtend sind.
MFG
Re: Entfernungspauschale als minderjähriger Ferienarbeiter
Hallo,
ich spekuliere mal, dass du nicht mehr als 10.000 Euro verdient hast, richtig?
Wenn du auch mit anderen Einkünften (Kapitalerträge, Renten u.s.w.) nicht über diese Grenze kommst spielt es keine Rolle ob du Fahrtkosten erklärst oder nicht; mehr als sämtliche Steuer bekommt man nicht zurück.
Aber grundsätzlich: Die Entfernungspauschale gibt es immer, egal wie man sich fortbewegt hat.
Erstens muss man ab 2017 gar keine Belege mehr befügen, und zweitens war das für die Lohnsteuerbescheinigung schon immer so (die hat das Finanzamt nämlich schon, wurde vom Arbeitgeber übermittelt).
Stefan
ich spekuliere mal, dass du nicht mehr als 10.000 Euro verdient hast, richtig?
Wenn du auch mit anderen Einkünften (Kapitalerträge, Renten u.s.w.) nicht über diese Grenze kommst spielt es keine Rolle ob du Fahrtkosten erklärst oder nicht; mehr als sämtliche Steuer bekommt man nicht zurück.
Aber grundsätzlich: Die Entfernungspauschale gibt es immer, egal wie man sich fortbewegt hat.
Weder noch, und zwar gleich doppelt.Was mich noch interessieren würde, ob es reicht, die Lohnsteuerbescheinigung beizulegen, oder ob auch Entgeltbescheinigungen der beiden Monate verpflichtend sind.
Erstens muss man ab 2017 gar keine Belege mehr befügen, und zweitens war das für die Lohnsteuerbescheinigung schon immer so (die hat das Finanzamt nämlich schon, wurde vom Arbeitgeber übermittelt).
Stefan
Re: Entfernungspauschale als minderjähriger Ferienarbeiter
Vielen Dank für deine Antwort!
Woher weiß denn das Finanzamt welche Einnahmen ich hatte? Auf der Lohnsteuerbescheinigung standen nur die Steuern, nicht aber Entlohnungen.
Also kann ich das Ganze jetzt unabhängig von meinen Eltern verschicken?
Woher weiß denn das Finanzamt welche Einnahmen ich hatte? Auf der Lohnsteuerbescheinigung standen nur die Steuern, nicht aber Entlohnungen.
Also kann ich das Ganze jetzt unabhängig von meinen Eltern verschicken?
Re: Entfernungspauschale als minderjähriger Ferienarbeiter
Das hier
https://www.google.de/search?source=hp&ei=VG-_WpyDG4-WsAfTxIDwAw&q=muster+lohnsteuerabrechnung&oq=muster+lohnsteuerabrechnung&gs_l=mobile-gws-hp.3..0i22i30.1793.10404..10643...0....147.2755.15j12..........1..mobile-gws-wiz-hp.....3..0j41j0i70i249j0i19j33i160j0i8i13i30.8dZgHAU92HY%3D#imgrc=nPD_PwTGzVqrUM:
ist eine Lohnsteuerbescheinigung - zwar ein Muster aus 2014, aber die haben sich kaum verändert. Darauf ist als erste Zahl der Bruttoarbeitslohn vermerkt, darunter folgen Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Wie schon geschrieben wurde, hat Ihr Arbeitgeber diese Bescheinigung bereits elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, daher kennt Ihr Finanzamt die Einkünfte.
Ich frage mich tatsächlich, ob Sie wirklich Lohnsteuer bezahlt haben bei einem dreiwöchigen Ferienjob - möglich ist es aber. Ihre Eltern haben mit Ihrer Steuererklärung nichts zu tun.
https://www.google.de/search?source=hp&ei=VG-_WpyDG4-WsAfTxIDwAw&q=muster+lohnsteuerabrechnung&oq=muster+lohnsteuerabrechnung&gs_l=mobile-gws-hp.3..0i22i30.1793.10404..10643...0....147.2755.15j12..........1..mobile-gws-wiz-hp.....3..0j41j0i70i249j0i19j33i160j0i8i13i30.8dZgHAU92HY%3D#imgrc=nPD_PwTGzVqrUM:
ist eine Lohnsteuerbescheinigung - zwar ein Muster aus 2014, aber die haben sich kaum verändert. Darauf ist als erste Zahl der Bruttoarbeitslohn vermerkt, darunter folgen Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Wie schon geschrieben wurde, hat Ihr Arbeitgeber diese Bescheinigung bereits elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, daher kennt Ihr Finanzamt die Einkünfte.
Ich frage mich tatsächlich, ob Sie wirklich Lohnsteuer bezahlt haben bei einem dreiwöchigen Ferienjob - möglich ist es aber. Ihre Eltern haben mit Ihrer Steuererklärung nichts zu tun.
Re: Entfernungspauschale als minderjähriger Ferienarbeiter
Hallo,
Stefan
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Eltern da nicht unterschreiben müssen (bzw. nur die Eltern).Also kann ich das Ganze jetzt unabhängig von meinen Eltern verschicken?
Stefan
Re: Entfernungspauschale als minderjähriger Ferienarbeiter
ob die Eltern da nicht unterschreiben müssen (bzw. nur die Eltern). Richtig - die Eltern übernehmen gemäß § 1629 BGB die rechtliche Vertretung nach außen. Folglich unterschreiben nur die Eltern.
Re: Entfernungspauschale als minderjähriger Ferienarbeiter
Vielen Dank euch allen!
Hab jetzt noch meine Eltern unterschreiben lassen und verschicke das Ganze ans Amt.
Und ja, ich habe Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer zahlen müssen.
Hab jetzt noch meine Eltern unterschreiben lassen und verschicke das Ganze ans Amt.
Und ja, ich habe Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer zahlen müssen.