Erste Tätigkeitsstätte - Studium - Praktikum

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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xane
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Registriert: 5. Mär 2018, 16:18

Erste Tätigkeitsstätte - Studium - Praktikum

Beitrag von xane »

Hallo Steuer Community,

ich habe meine Einkommensteuer für die letzten Jahre meines Studiums abgegeben.

Hintergrund:
Während des Studium in BS hatte ich dort einen eigenen Hausstand inkl eigener Wohnung.

Nun habe ich mehrere Praktika (3 Monate Inland, eines 6 Monate Ausland) durchgeführt und dort eine eigene Wohnung
mit Hausstand unterhalten.

Nun fordert das Finanzamt eine Bescheinigung entsprechend: http://www.kondor-steuerberatung.de/download/Bescheinigung_VMA_fuer_FA.pdf - sorry für den Fremdlink.

Jetzt tauchen bei mir mehrere Fragen zur Argumentation auf - ich gehe mal davon aus, dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt und ich das Studium als erste dauerhafte Tätigkeitsstätte und Lebensmittelpunkt deklarieren würde:
- Gilt ein Kurzzeitpraktikum als erste Tätigkeitsstätte? - wenn nicht, muss ich dann die Bescheinigung über Arbeitstage, Auswärtstage, etc. vom Praktikantenunternehmen für das Finanzamt einholen?
- Betrifft es eine doppelte Haushaltsführung, ob das Kurzzeitpraktikum eine erste Tätigkeitsstätte ist oder nicht in Bezug auf Verpflegungspauschale, Heimfahrten, etc.?
- Welche Kosten kann ich absetzen: Ich habe Verpflegungspauschale, Pendlerpauschale am Ort Praktikum, Miete, Heimfahrten, ... als Kosten geltend gemacht.

Ich danke recht herzlich für die Antworten!

Herzliche Grüße
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