Fahrten zum Lebensmittelpunkt bei Lebensmittelpunkt in der Wohnung der Eltern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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SteuerLehrling
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Fahrten zum Lebensmittelpunkt bei Lebensmittelpunkt in der Wohnung der Eltern

Beitrag von SteuerLehrling »

Fahrten zum Lebensmittelpunkt bei Lebensmittelpunkt in der Wohnung der Eltern
Hallo Liebes Steuer Forum,

Ich bearbeite einen Fall, bei dem der Mandant aus Köln, aufgrund des Studiums nach Stuttgart umgezogen ist.
Der Mandant hat bis zu seinem Umzug bei den Eltern gewohnt. An der Miete bei den Eltern hat er sich nicht beteiligt.
Da der Mandant weiterhin seinen Lebensmittelpunkt in Köln sieht habe ich die Familienheimfahrten geltend gemacht, sowie Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate.

Diese wurde im Bescheid nicht berücksichtigt. In der Begründung des Bescheides wurde vermerkt, dass es keinen doppelten Haushalt gab und daher die Familienheimfahrten gestrichen wurden.

Ich habe einen Einspruch eingelegt, dass wir keinen doppelten Haushalt geltend machen, dennoch die Familienheimfahrten und den Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate. Berufen habe ich mich auf §9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 6 EStG .

Hierzu habe ich ein Schreiben erhalten, auf dem erläutert wird, dass das Finanzamt keine Möglichkeit sieht meinem Einspruch zu entsprechen, und ich nochmal Stellung nehmen darf. Hier wurde auf §9 Abs. 1 Nr. 5 S. 6 EStG verwiesen.

Kann mit jemand einen Tipp geben?
Muss ich mich auf einen anderen Paragraph verweisen?

Vielen Dank im voraus.
Eurer Steuer Lehrling
Severina
Beiträge: 1279
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Fahrten zum Lebensmittelpunkt bei Lebensmittelpunkt in der Wohnung der Eltern

Beitrag von Severina »

Ich sehe es so, dass das Finanzamt Recht hat:

Um Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand abzusetzen, muss erst Mal eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, da diese nur im Rahmen jener absetzbar sind. Die Fahrten und Verpflegungskosten sind nicht unabhängig absetzbar.

Da bin ich jetzt mal auf andere Meinungen gespannt?
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