Definition der 1. Tätigkeitsstelle rückwirkend ändern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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powerchriss85
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Registriert: 17. Feb 2018, 12:47

Definition der 1. Tätigkeitsstelle rückwirkend ändern

Beitrag von powerchriss85 »

Hallo Forummitglieder.

Ich bin neu im Thema Steuererklärung und würde mich über hilfreiche Tipps zum nachfolgend genannten Thema freuen.
In der Forensuche bin ich leider nicht auf ein konkretes Beispiel getroffen, dass meine Frage beantworten würde, daher habe ich ein neues Thema erstellt.

Vorab die für 2017 gültigen Gegebenheiten:

Arbeitsverhältnis 01.01.2017 - 31.07.2017 bei Arbeitgeber A
danach Wechsel: 01.08.2017 - 31.12.2017 bei Arbeitgeber B

Arbeitgeber A stellte einen Dienstwagen mit 1% Pauschalregelgung zur Verfügung.
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle wurden lt. Lohnsteuerbescheinigung Nr. 18 vom Arbeitgeber 63€ gezahlt.
Die erste Tätigkeitsstelle wurde 2017 nicht vom AG A genau definiert, bezieht sich aber, wenn ich das richtig verstanden habe auf den Firmensitz in unmittelbarer Nähe zu meiner Wohnung.
Meine Tätigkeit als Projektbezogender Techniker lässt meines Erachtens aber für den gesamten Zeitraum des Anstellungsverhältnisses von AG A eine Zuordnung der 1. Tätigkeitsstelle zu dem Baucontainer (feste ortsgebundene Eichrichtung) des Projektes zu, wo ich immer hingefahren bin und dort jeden Tag der Arbeitswoche verbracht habe. (Ausnahmen: Krankheit & Urlaub)

Nun zu meiner Frage: Ist es möglich die 1. Tätigkeitsstelle in der Steuererklärung entsprechend diesem Baucontainer zuzuordnen um in Folge dazu die Entfernungspauschale geltend zu machen? Welche Auswirkungen hätte dies auf die Dienstwagenregelung mit der 1% Pauschale? Theoretisch müsste dann ja auch die Fahrtstrecke (ca. 90 km einfach) nachträglich berechnet werden oder? Also Bruttolistenpreis Dienstwagen x 0,03 x 90km. Hätte der Arbeitgeber dann noch eine Nachzahlung zu leisten?

ich bedanke mich schon vorab für eure Antworten.

Gruß Christian
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