RV Beitrag Rückzahlung
RV Beitrag Rückzahlung
Hallo liebe Steuerberaten.de- Gemeinde,
ich bin Student und habe im Jahr 2017 einen Midi-job angefangen (Gehalt 450-800€/Mon.), habe also jeden Monat eine Abgabe von 9.35% an die Rentenversicherung. Mir wurde gesagt, dass ich dies in der Steuererklärung angeben kann und zurückbekomme, da es eine Steuerfreigrenze von ca. 8000€ gibt. Ich bin bei weitem unter dieser Grenze geblieben (letztes Jahr da ich erst im August diesen Job angefangen habe ca. 2500€), finde nun aber keine Informationen dazu, ob ich diese Abgaben tatsächlich wieder rückerstattet bekomme. Da ich als Midijobber ins System meines Arbeitgebers aufgenommen wurde wird mir automatisch die RV abgebucht, auch wenn ich unter 450€ komme, was auch mal vorkommt, aber es kann ja nicht rechtens sein wenn ich weit unter 8000€ bleibe, dass ich dann Steuerabgaben habe?! Ein Beispiel: Wenn ich als Minijobber gelistet wäre und monatlich 400€ bekomme habe ich logischerweiße keine Abgaben. In meinem Fall hätte ich bei monatlich 400€ noch 9,35% RV Abgaben (was ja keine Sinn für mich ergeben würde wenn ich das dann nicht wieder zurückbekomme...) Wenn ich das richtig verstehe geht es ja nicht um meinen Monatslohn, sondern den Jahreslohn, und wenn dieser unter 8000€ bleibt (ich aber monatlich trotzdem Abgaben hatte) muss ich diese wohl wieder zurückbekommen, richtig?
Ich freue mich auf eine Antwort und bedanke mich im Voraus falls ihr mir helfen könnt!
ich bin Student und habe im Jahr 2017 einen Midi-job angefangen (Gehalt 450-800€/Mon.), habe also jeden Monat eine Abgabe von 9.35% an die Rentenversicherung. Mir wurde gesagt, dass ich dies in der Steuererklärung angeben kann und zurückbekomme, da es eine Steuerfreigrenze von ca. 8000€ gibt. Ich bin bei weitem unter dieser Grenze geblieben (letztes Jahr da ich erst im August diesen Job angefangen habe ca. 2500€), finde nun aber keine Informationen dazu, ob ich diese Abgaben tatsächlich wieder rückerstattet bekomme. Da ich als Midijobber ins System meines Arbeitgebers aufgenommen wurde wird mir automatisch die RV abgebucht, auch wenn ich unter 450€ komme, was auch mal vorkommt, aber es kann ja nicht rechtens sein wenn ich weit unter 8000€ bleibe, dass ich dann Steuerabgaben habe?! Ein Beispiel: Wenn ich als Minijobber gelistet wäre und monatlich 400€ bekomme habe ich logischerweiße keine Abgaben. In meinem Fall hätte ich bei monatlich 400€ noch 9,35% RV Abgaben (was ja keine Sinn für mich ergeben würde wenn ich das dann nicht wieder zurückbekomme...) Wenn ich das richtig verstehe geht es ja nicht um meinen Monatslohn, sondern den Jahreslohn, und wenn dieser unter 8000€ bleibt (ich aber monatlich trotzdem Abgaben hatte) muss ich diese wohl wieder zurückbekommen, richtig?
Ich freue mich auf eine Antwort und bedanke mich im Voraus falls ihr mir helfen könnt!
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Re: RV Beitrag Rückzahlung
die Beiträge an die RV hätten Sie ablehnen können - der AG muss danach fragen. Zurück bekommt man die Beträge für 2017 nicht - später erhöhen sie die Rente.
Ab 2018 könnten Sie ggf. die RV-Zahlungen stoppen.
Ab 2018 könnten Sie ggf. die RV-Zahlungen stoppen.
Re: RV Beitrag Rückzahlung
STEUERN müssen Sie tatsächlich nicht bezahlen - aber Rentenversicherungsbeiträge sind keine Steuern.
Ein Midijob ist im Gegensatz zum Minijob ein voll sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis - allerdings mit reduziertem Sozialversicherungsbeitrag für den AN.
Ein Minijobber kann rentenwirksame Beiträge bezahlen, muss es aber nicht. Ein Midijobber kann den vollen Rentenbeitrag bezahlen, muss es aber nicht - dann zahlt er aber den reduzierten Beitrag.
Re: RV Beitrag Rückzahlung
Danke für die schnellen Antworten! Dann lohnt es sich natürlich nur wenn man deutlich über 450€ pro Monat kommt, ansonsten habe ich weniger Gehalt für die Arbeitsleistung und dafür lächerlich geringe Abgaben für die Rentenversicherung. Ich werde es also auf Minijob umstellenund lassen von meinem AG.
Re: RV Beitrag Rückzahlung
Mir wurde gesagt, dass ich dies in der Steuererklärung angeben kann und zurückbekomme Schlichter Quatsch - die kann man steuerlich absetzen, was weit entfernt ist von "zurückbekommen". Dafür muß man natürlich erst mal Steuern zahlen.
Wenn ich als Minijobber gelistet wäre und monatlich 400€ bekomme habe ich logischerweiße keine Abgaben. Auch falsch - Minijobber zahlen ebenfalls RV-Beiträge. Allerdings kann man die quasi "abwählen".
Wenn ich als Minijobber gelistet wäre und monatlich 400€ bekomme habe ich logischerweiße keine Abgaben. Auch falsch - Minijobber zahlen ebenfalls RV-Beiträge. Allerdings kann man die quasi "abwählen".
Re: RV Beitrag Rückzahlung
Wen es interessiert: Lebte und arbeitete der TE in Österreich, bekäme er tatsächlich 50 % seiner RV-Beiträge zurück. In D gibt es allerdings keine vergleichbare Regelung.