Umzug von der Steuer absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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cheetah_83
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Registriert: 9. Feb 2018, 12:24

Umzug von der Steuer absetzen

Beitrag von cheetah_83 »

Hallo zusammen,

ich hatte im vergangenen Jahr folgende Situation:

Trennung von Freundin, mit der ich in gemeinsam gekauftem Haus gewohnt habe.
1.5. Anmietung einer Wohnung und damit Reduzierung des Arbeitsweges um 60km pro Strecke
1.6. Umzug in besagte Wohnung mit Ummeldung, die allerdings aufgrund der Vermieterbescheinigung auf den 1.5. zurückdatiert wurde
1.8. Verkauf des Hauses

Was kann ich jetzt in der Steuererklärung angeben?

Soweit ich recherchiert habe richtet sich die Absetzbarkeit der Kosten nach dem BUKG.
Demnach sollte die Umzugskostenpauschale von 764 € unstrittig sein.

Zusätzlich stehen im BUKD folgende Punkte:

§ 8 Mietentschädigung

(1) Miete für die bisherige Wohnung wird bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis frühestens gelöst werden konnte, längstens jedoch für sechs Monate, erstattet, wenn für dieselbe Zeit Miete für die neue Wohnung gezahlt werden mußte. Ferner werden die notwendigen Auslagen für das Weitervermieten der Wohnung innerhalb der Vertragsdauer bis zur Höhe der Miete für einen Monat erstattet. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für die Miete einer Garage.

(2) Miete für die neue Wohnung, die nach Lage des Wohnungsmarktes für eine Zeit gezahlt werden mußte, während der die Wohnung noch nicht benutzt werden konnte, wird längstens für drei Monate erstattet, wenn für dieselbe Zeit Miete für die bisherige Wohnung gezahlt werden mußte. Entsprechendes gilt für die Miete einer Garage.

(3) Die bisherige Wohnung im eigenen Haus oder die Eigentumswohnung steht der Mietwohnung gleich mit der Maßgabe, daß die Mietentschädigung längstens für ein Jahr gezahlt wird. Die oberste Dienstbehörde kann diese Frist in besonders begründeten Ausnahmefällen um längstens sechs Monate verlängern. An die Stelle der Miete tritt der ortsübliche Mietwert der Wohnung. Entsprechendes gilt für die eigene Garage. Für die neue Wohnung im eigenen Haus oder die neue Eigentumswohnung wird Mietentschädigung nicht gewährt.
Nach Punkt (2) müsste ich damit ja eine Monatsmiete der neuen Wohnung absetzen können, wobei mir hier evtl. die Rückdatierung der Ummeldung Probleme machen könnte.
Nach Punkt (1) und (3) hatte ich zunächst gedacht, dass ich die fiktive Miete für das Haus für 2 Monate ebenfalls absetzen kann, da gibt es aber wohl ein Urteil (http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=26410&pos=0&anz=111) das dem widerspricht.

Gibt es eine andere Möglichkeit diese 2 Monate ebenfalls abzusetzen? Als doppelte Haushaltsführung bspw.?
Gibt es weitere Punkte, die ich ansetzen könnte?
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