Private Ausgaben für berufsrelevante Software anrechenbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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metric
Beiträge: 1
Registriert: 1. Okt 2017, 14:32

Private Ausgaben für berufsrelevante Software anrechenbar?

Beitrag von metric »

Guten Tag, ich arbeite als Angestellter Mediendesigner bei einer Firma im digialen Bereich.

Ich habe einige Software für den privaten Gebrauch gekauft, welche allerdings direkt mit meinem Beruf zu tun hat und ich manchmal auch als Teil dessen benutze.

Nun meine Frage: Unter welcher Kategorie, macht es Sinn diese Ausgaben anzurechnen? (da ich sie sowohl für den privaten als auch den berufilichen Gebrauch nutze)

Über jegliche Tipps wäre ich sehr dankbar :)
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Private Ausgaben für berufsrelevante Software anrechenbar?

Beitrag von StephanM »

Der berufliche Nutzungsanteil wäre als Werbungskosten geltend zu machen. Je nach Anschaffungskosten und Art der Software ist hier eine Abschreibung vorzunehmen. Entweder vollständige Abschreibung im Jahr der Anschaffung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (kleiner 420 EUR) oder eine Abschreibung auf 3 bzw. 5 Jahre (je nach Softwaretyp) ab Anschaffungszeitpunkt. Bei Ihren Angaben gehe ich von den 5 Jahren aus, sofern es kein GWG ist.
Jährliche fiktive Abschreibung x Anteil berufliche Nutzung = jährliche Werbungskosten

Das Ganze lohnt sich nur, wenn die gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.000 EUR überschreiten.
irinka
Beiträge: 18
Registriert: 4. Nov 2017, 19:14

Re: Private Ausgaben für berufsrelevante Software anrechenbar?

Beitrag von irinka »

GWG 410 € Netto!!!

Die Schwelle für sog. Geringwertige Wirtschaftsgüter wird von bislang 410 € (netto, vgl. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG) auf 800 € erhöht. Betroffen hiervon sind selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wie beispielsweise Schreibgeräte, Tablets oder Büro- und Geschäftsausstattung. Deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder der an deren Stelle tretende Wert) können künftig bis zu einem Wert von 800 € sofort abgeschrieben werden.

http://rsw.beck.de/cms/?docid=388904
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