Umzugskosten
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- Registriert: 10. Apr 2010, 18:08
Umzugskosten
Hallo Zusammen,
ich bin aus beruflichen Gründen (neue Stelle angetreten) aus der elterlichen Wohnung ausgezogen (Erstauzug) und bin noch am angestammten Wohnort gemeldet.
Die neue Wohnung ist bereits möbliert angemietet worden, es fehlen lediglich Sachen wie Kochbesteck, Staubsauger, Garderobe etc. Kann ich diese "sonstige Erstausstattung" bei der Steuer ansetzen?
Aus meinem Verständnis raus hätte ich diese Kosten ja nicht, wenn ich noch zu Hause wohnen und arbeiten würde.
Was kann sonst noch angesezt werden (Miete, Provision, etc.), bzw. auf was muß man sonst noch achten?
Kann hier was als Bumerang vom Finanzamt zurückkommen (Zweitwohnungssteuer etc)?
Vielen Dank schon mal für Antworten.
ich bin aus beruflichen Gründen (neue Stelle angetreten) aus der elterlichen Wohnung ausgezogen (Erstauzug) und bin noch am angestammten Wohnort gemeldet.
Die neue Wohnung ist bereits möbliert angemietet worden, es fehlen lediglich Sachen wie Kochbesteck, Staubsauger, Garderobe etc. Kann ich diese "sonstige Erstausstattung" bei der Steuer ansetzen?
Aus meinem Verständnis raus hätte ich diese Kosten ja nicht, wenn ich noch zu Hause wohnen und arbeiten würde.
Was kann sonst noch angesezt werden (Miete, Provision, etc.), bzw. auf was muß man sonst noch achten?
Kann hier was als Bumerang vom Finanzamt zurückkommen (Zweitwohnungssteuer etc)?
Vielen Dank schon mal für Antworten.
Re: Umzugskosten
Hallo,
meines Wissens kannst du nur Umzugskosten absetzen, also weder Staubsauger etc. noch Miete.
Aber vielleicht hat jemand anders ja andere Infos.
Gruß
Farina
meines Wissens kannst du nur Umzugskosten absetzen, also weder Staubsauger etc. noch Miete.
Aber vielleicht hat jemand anders ja andere Infos.
Gruß
Farina
Re: Umzugskosten
Hallo,
da gibt es ne Menge" wenn und aber", sprich einiges zu beachten. Gut nachlesen kannst du das Thema, wenn du http://www.taxplanet.de/Formulare.pdf googelst.
Gruß
Rosina
da gibt es ne Menge" wenn und aber", sprich einiges zu beachten. Gut nachlesen kannst du das Thema, wenn du http://www.taxplanet.de/Formulare.pdf googelst.
Gruß
Rosina
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- Registriert: 10. Apr 2010, 18:08
Re: Umzugskosten
Hallo Rosina,
vielen Dank für den Link.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht die doppelte Haushaltsführung gar nicht, denn ein bisheriges Zimmer bei den Eltern im Haus gilt nicht als eigener Haushalt, richtig?
Werde mal das eine oder andere versuchen, anzusetzen. Mehr als streichen geht ja nicht.
Mal sehen, was dann anerkannt wird.
BG
Sparfuchs
vielen Dank für den Link.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht die doppelte Haushaltsführung gar nicht, denn ein bisheriges Zimmer bei den Eltern im Haus gilt nicht als eigener Haushalt, richtig?
Werde mal das eine oder andere versuchen, anzusetzen. Mehr als streichen geht ja nicht.
Mal sehen, was dann anerkannt wird.
BG
Sparfuchs
Re: Umzugskosten
Genau, versuch alles anzusetzen! Manchmal klappt es auch!
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- Beiträge: 49
- Registriert: 22. Mär 2010, 20:00
Re: Umzugskosten
Die Zweitwohnungssteuer gibt es nur in bestimmten Städten. Münster überlegt glaube ich derzeit eine einzuführen, wegen der vielen Studenten
Re: Umzugskosten
Das stimmt! Deswegen versuch es einfach!
Viel Glück
Viel Glück
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Re: Umzugskosten
WICHTIGER HINWEIS:
Umzugskosten können eig. immer nur dann abgesetzt werden, wenn die Ertfernung bis zur Arbeit (hin- und rückweg) sich um 1 Std./Tag verkürtzt.
Sofern dies bei dir zutrifft gebe ich dir noch nen guten TIP:
Nutze die Umzungskostenpauschale für sonstige Umzugskosten zusätzilch zu den übrigen Umzugskosten, die du so hast.
Ab 01.01.2009 sind dies 602 € für ledige und 1204 € für verheiratete!
Gruß
Siegesritter
Umzugskosten können eig. immer nur dann abgesetzt werden, wenn die Ertfernung bis zur Arbeit (hin- und rückweg) sich um 1 Std./Tag verkürtzt.
Sofern dies bei dir zutrifft gebe ich dir noch nen guten TIP:
Nutze die Umzungskostenpauschale für sonstige Umzugskosten zusätzilch zu den übrigen Umzugskosten, die du so hast.
Ab 01.01.2009 sind dies 602 € für ledige und 1204 € für verheiratete!
Gruß
Siegesritter