Zweitwohnung
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Zweitwohnung
Hallo,
ich werde demnächst eine Stelle in Dresden antreten. Mein Erstwohnsitz ist aktuell in Köln.
Aus beruflichen Gründen möchte ich mir innerhalb der Probezeit eine Zweitwohnung in Dresden nehmen, weil meine Familie erstmal in Köln bleiben soll.
Inwiefern kann ich die Kosten für die Zweitwohnung bei der Steuer geltend machen?
ich werde demnächst eine Stelle in Dresden antreten. Mein Erstwohnsitz ist aktuell in Köln.
Aus beruflichen Gründen möchte ich mir innerhalb der Probezeit eine Zweitwohnung in Dresden nehmen, weil meine Familie erstmal in Köln bleiben soll.
Inwiefern kann ich die Kosten für die Zweitwohnung bei der Steuer geltend machen?
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Re: Zweitwohnung
in vollem Umfang: sehen Sie sich mal die Anlage N an: Doppelte Haushaltsführung!
Lia
Lia
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Re: Zweitwohnung
Okay,vielen Dank für den Einstieg in das Thema. Ich habe mich jetzt hoffentlich umfassend informiert.
Eine grundlegende Frage habe ich noch: Die Obergrenzen für die Wohnung sind 1000 Euro und 60qm, was in der Steuer berücksichtigt werden kann.
Meine Situation:
Erstwohnsitz: 105qm / 890 Euro Kaltmiete (Kleinstadt, sehr günstige Mieten)
Zweitwohnsitz: 65qm / 1400 Euro Pauschalmiete Wohnen auf Zeit (Großstadt, hier sind die Preise deutlich höher)
Meine Frage: Ich kann doch trotzdem die 1000 Euro bei der Steuer pro Monat geltend machen, auch wenn ich eine Wohnung wähle, die größer als 60qm ist?
Die 400 Euro würde ich dann selbst tragen.
Oder sagt das Finanzamt, dass eine Wohnung über 60qm nicht in der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden kann?
Eine grundlegende Frage habe ich noch: Die Obergrenzen für die Wohnung sind 1000 Euro und 60qm, was in der Steuer berücksichtigt werden kann.
Meine Situation:
Erstwohnsitz: 105qm / 890 Euro Kaltmiete (Kleinstadt, sehr günstige Mieten)
Zweitwohnsitz: 65qm / 1400 Euro Pauschalmiete Wohnen auf Zeit (Großstadt, hier sind die Preise deutlich höher)
Meine Frage: Ich kann doch trotzdem die 1000 Euro bei der Steuer pro Monat geltend machen, auch wenn ich eine Wohnung wähle, die größer als 60qm ist?
Die 400 Euro würde ich dann selbst tragen.
Oder sagt das Finanzamt, dass eine Wohnung über 60qm nicht in der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden kann?
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Re: Zweitwohnung
ja, einfach mal so ansetzen - bei 5 qm mehr, sehe ich das keine Hürde - zur Not auch erläutern, dass man froh war, diese Whg zu bekommen...
Lia
Lia
Re: Zweitwohnung
Seit es 2014 die 1000 € Grenze gibt gilt die 60qm Grenze doch gar nicht mehr. Die gilt nur noch für Wohnungen im Ausland. Einfach mal googeln.
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Re: Zweitwohnung
Okay, also egal wie groß die Wohnung ist, ich kann 1000 Euro absetzen?