Steuerstundungsmodelle Nichtselbständige Arbeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Goldberg91
Beiträge: 8
Registriert: 15. Jul 2017, 13:39

Steuerstundungsmodelle Nichtselbständige Arbeit

Beitrag von Goldberg91 »

Guten Tag,

meine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden dieses Jahr deutlich höher ausfallen, als im folge Jahr. Für Gewinneinkunftsarten kenne ich die diverse Möglichkeiten, nur für Angestellte eher nicht. Grundsätzlich ist mir bewusst, das ich benötigte Fachliteratur dieses Jahr kaufen sollte. Grundsätzlich ist aber die Frage ob, wenn ich Ende Dezember "zu viel Kaufe" und den Abfluss habe und im Januar dann es rückabwickle die Ausgabe in 2016 kein Problem ist und dann 2017 eine Einnahme draus wird. Dann hätte ich ja meine Stundung. Ansonsten denke ich noch an Kirchensteuer, jemand eine Idee wie ich begründe, dass ich am 10.12.16 eine hohe Vorauszahlung leisten muss? Dann hätte ich 2016 die SA und 2017 wird erstatte KiSt dem Gesamtbetrag hinzugerechnet, dann wäre die Steuer gestundet und fällt halt niedriger aus.

Weitere Vorschläge oder Anmerkungen?

Mit freundlichem Gruß

Goldberg
reckoner
Beiträge: 1046
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerstundungsmodelle Nichtselbständige Arbeit

Beitrag von reckoner »

Hallo,
meine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden dieses Jahr deutlich höher ausfallen, als im folge Jahr.
Warum denn eigentlich?
Und was versprichst du dir von gleichmäßigen Einkommen? Viel verändert das erst wenn wir über ordentliche Unterschiede reden, wobei dann die genannten Kindereien (Fachbücher, Kirchsteuer) ziemlich unzureichend sind.
Grundsätzlich ist aber die Frage ob, wenn ich Ende Dezember "zu viel Kaufe" und den Abfluss habe und im Januar dann es rückabwickle die Ausgabe in 2016 kein Problem ist und dann 2017 eine Einnahme draus wird.
Das wäre mindestens Gestaltungsmissbrauch, ich würde sogar zu Steuerhinterziehung tendieren.
Ansonsten denke ich noch an Kirchensteuer, jemand eine Idee wie ich begründe, dass ich am 10.12.16 eine hohe Vorauszahlung leisten muss?
Begründen? Gegenüber wem denn?
Weitere Vorschläge oder Anmerkungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen.

Stefan
Goldberg91
Beiträge: 8
Registriert: 15. Jul 2017, 13:39

Re: Steuerstundungsmodelle Nichtselbständige Arbeit

Beitrag von Goldberg91 »

Die Einkünfte werden nächstes Jahr geringer sein, weil der Chef weniger auszahlen wird. Wir reden hier über differenzen im 5stelligen bereich, die ersparniss wäre dann voraussichtlich 4 stellig. Kindereien sind es nicht wirklich, werden wohl 1000-2000 € Kosten für Fachbücher und Kirchensteuer kann ja quasi selbst bestimmen, ergo auch 4 stellige Summen, die dann ja im Dezember raus gehen und im Januar/Februar zurückfließen und so eine höhre Rendite abwerfen als durch Zinsen.

Ob der Buchkauf im Dezember gestaltungsmissbrauch ist, ist mir noch nicht ganz klar, da dies ja quasi jeder 4(3) Rechner zwangsläufig tun muss und diese steuerliche Gestaltungsmöglichkeit auch vom Gesetzgeber gewollt ist.

Die Begründung wäre gegebenüber dem FA, dass Sie EStVZ 2016 festsetzen sollen, dann ja möglichst hoch für hohe KiSt, die dann wie oben ziemlich schnell rein und raus geht.

Haushaltsnahe Dienstleistungen wären problematisch, da dann ja wirklich Kosten entstünden, aber auch hier ist es ja quasi wie oben beschrieben, würde ich mir mein Dach neu decken lassen müssen, entstehen schnell Lohnkosten über 12000 €. Mit ner Anzahlung in Jahr 2017 und Abschlusszahlung 2018 jeweils halb halb, hätte ich nach meienr Kenntnis in jedem Jahr den HB von 6000 €. Nur muss dann Handwerker mitspielen, aber grundsätzlich ja so möglich. Auch erfinderisch in der Gestaltung, aber so ist ja?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Steuerstundungsmodelle Nichtselbständige Arbeit

Beitrag von StephanM »

Goldberg91 hat geschrieben: Ob der Buchkauf im Dezember gestaltungsmissbrauch ist, ist mir noch nicht ganz klar, da dies ja quasi jeder 4(3) Rechner zwangsläufig tun muss und diese steuerliche Gestaltungsmöglichkeit auch vom Gesetzgeber gewollt ist.
Ne, das ist Steuerhinterziehung. Hier Wird ein Kauf getätigt mit dem Ziel diesen später wieder rückgängig zu machen. Einziges Ziel ist es eine Rechnung zu erhalten, ohne wirklich Ausgaben gehabt zu haben, die man bei der Steuererklärung angeben kann. Auch beim 4(3)-Rechner ist das Steuerhinterziehung, wenn man die Anschaffung eigentlich nicht tätigen will, sondern der Kauf mit Rückgabe nur zum Erhalt einer Rechnung dient.
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