Unterstützung Bedürftiger

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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friedemannhw
Beiträge: 1
Registriert: 13. Jan 2010, 21:16

Unterstützung Bedürftiger

Beitrag von friedemannhw »

Hallo

ich bin derzeit dabei mit Hilfe des WISO Steuerprogramms meine Steuererklärung anzufertigen.
Trotz der Unterstützung durch das Programm habe ich noch eine Frage.

Ich wohne zusammen mit meiner Freundin und unseren beiden leiblichen Kindern zusammen (eheähnliche Gemeinschaft). Meine Freundin übt keinen Beruf aus, ist also Hausfrau und hat keine eigenen Einnahmen; ausser einem Hartz IV Zuschuss, den sie erhält.

Kann ich in meiner Lohnsteuererklärung die Unterstützung Bedürftiger geltend machen, weil ich für Ihre Lebenshaltungskosten voll aufkomme. Ich habe gelesen, dass man hierfür monatlich einen Pauschalbetrag von 640€ ansetzen kann.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Rosi
Beiträge: 47
Registriert: 23. Sep 2008, 12:31

Re: Unterstützung Bedürftiger

Beitrag von Rosi »

Hallo,
habe letzt gelesen, dass laut Bundesfinanzhof ,Unterhaltsleistungen an mittellose Lebenspartner in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung absetzbar ist :)
Grüße
Rosi
Maaak
Beiträge: 5
Registriert: 26. Nov 2010, 09:56

Re: Unterstützung Bedürftiger

Beitrag von Maaak »

Hallo.

Wie geht denn das? Ich bin auch mit meiner Partnerin zusammen gezogen und wir haben ein Baby und sie bekommt keine Unterstützung vom Staat.

Im Gegenteil: bevor wir zusammen gezogen sind wurde Ihr die Miete gezahlt und sie hat Hartz IV bekommen und nun bekommt sie "nichts" mehr (außer 300 Euro Elterngeld das erste Jahr und halt Kindergeld) und ich muss zusätzlich auch noch ihre Krankenversicherung zahlen.

Ich nehme mal an, dass ich die Krankenversicherung zumindest absetzen kann aber kann ich auch Unterhalt oder etwas dergleichen für beide(?) geltend machen? Sie ist momentan Vollzeit Mutter und ich Alleinvediener.

Gruß,
Maaak
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Unterstützung Bedürftiger

Beitrag von Petz »

Petz hat geschrieben:Für die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes ist man der Kindesmutter gegenüber unterhaltsverpflichtet.

Das kann man steuerlich geltend machen, und zwar einfach die Anlage Unterhalt ausfüllen.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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