Wunderschönen guten Tag zusammen!
Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2015 aufzubereiten und stelle mir aktuell die Frage, ob ich den im vergangenen Herbst erlittenen Unfall (Privat-PKW) ebenfalls in die Steuererklärung aufnehmen kann. Durch meine "Nachforschungen" habe ich bereits herausgefunden, dass das bei einer Fahrt zum oder vom Arbeitgeber kein Problem wäre, aber: Wie verhält es sich, wenn der Unfall auf der Fahrt zu einer ehrenamtlichen Fortbildung (DRK, Feuerwehr, THW) geschehen ist?
Theoretisch hätte ich jetzt gesagt, dass ich das ebenfalls mit aufnehmen kann (immerhin werden die Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit auch bis zu einer gewissen Grenze steuerlich nicht belangt).
Wäre klasse, wenn hier jemand Erfahrungen teilen könnte.
Unfallkosten absetzbar bei Fahrt zu ehrenamtlicher Weiterbildung?
Re: Unfallkosten absetzbar bei Fahrt zu ehrenamtlicher Weiterbildung?
Wie verhält es sich, wenn der Unfall auf der Fahrt zu einer ehrenamtlichen Fortbildung (DRK, Feuerwehr, THW) geschehen ist? Da gibt es einen grundlegenden Unterschied - wenn Sie zur Arbeit fahren, dient das der Erzielung von Einkünften. Wenn Sie zur Fortbildung für die Ehrenamtlichkeit fahren, dient es dem nicht. Insofern sehe ich keine Absetzbarkeit.