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Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Verfasst: 11. Sep 2015, 11:49
von Tigerfox
Das ist die Frage. In dem Artikel steht mehrfach, dass nach dem richterlichen Urteil auch Kosten für 2008 bis 2011 noch geltend gemacht werden können.
Die Dame vom Finanzamt meinte aber auch, dass, auch wenn sie das Urteil nicht kenne, solche Urteile eigtl. nicht die Verjährung aufheben.
Aber sonst würde die Aufregung im ganzen Artikel kaum Sinn ergeben.

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Verfasst: 11. Sep 2015, 12:39
von muemmel
Ein Antrag auf Verlustfeststellung ist im Gegensatz zu einer Steuererklärung 7 Jahre lang möglich, da auf die 4jährige Festsetzungsfrist noch die 3jährige Anlaufhemmung gerechnet wird. Siehe hier: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Verfasst: 11. Sep 2015, 13:04
von Tigerfox
Ach daher. Wunderbar, danke.

Wenn ich den Artikel richtig lese, ist das dann aber eh nur graue Theorie, da das Urteil über die verfassungswidrigkeit einer (Un)Gleichbehandlung von Erst- und Zweitausbildung noch nicht endgültig gefällt ist.

Da wohl die belegbaren Verlustvorträge meines Zweitstudiums für 2011 und 2012 zusammen so gering sind, dass nach Übertragung nach 2013 durch mein (geringes) Einkommen aus 2013 nur wenig davon übrig bliebe, bringt mir das ganze nur wirklich was, wenn ich auch die Verluste fürs Erststudium für 2008-2011 anerkannt bekomme.

Eigtl. habe ich mich geärgert, dass ich Anfang 2014 schon die Erklärung für 2013 gemacht habe und einfach angegeben habe, dass ich davon ausginge, dass aufgrund meines geringen Einkommens (~2.500€ für 2 Monate) alle gezahlten Steuern erstattet bekäme.
Mittlerweile denke ich aber, es macht nichts aus. Das Finanzamt hat 1.000€ Werbungskostenpauschale abgezogen, die ich mit Fahrtkosten, Semesterbeiträgen und sonstigem nie erreicht hätte, außerdem die Kosten für KV und PV und die Sonderausgabepauschale. Ich hätte also nichts anders gemacht.

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Verfasst: 11. Sep 2015, 18:52
von Petz
muemmel, leider nützt es nichts, wenn man Urteile zitiert, die sich auf die alte Rechtslage beziehen.

Nach diesen Urteilen, die dem Gesetzgeber nicht passten, sind die Sätze 4 und 5 im § 10d Absatz 4 EStG eingefügt worden.

Seitdem gilt für beide Bescheide die vierjährige Frist, denn ohne ESt-Bescheid gibt es keinen VF-Bescheid.

Tigerfox, auch wenn es laut Urteil seot 2008 möglich sein sollte, geht es natürlich nur dann, wenn noch keine Verjährung eingetreten ist. Die ist aber für 2008 bis 2010 bei dir bereits eingetreten.

Re: Grundsätzlich bei Steuer berücksichtigte Abzüge

Verfasst: 12. Sep 2015, 18:25
von muemmel
Nach diesen Urteilen, die dem Gesetzgeber nicht passten, sind die Sätze 4 und 5 im § 10d Absatz 4 EStG eingefügt worden. Und das war auch nach dem BFH-Urteil vom 13.01.2015 (IX R 22/14)?