Vorweggenommene Werbungskosten: auch für weitere Kosten?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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calimero
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Registriert: 23. Aug 2009, 10:38

Vorweggenommene Werbungskosten: auch für weitere Kosten?

Beitrag von calimero »

Hallo!

Nach einem ersten (längeren) Halbjahr ohne jegliche Einnahmen bin ich in einem Teilzeitverhältnis beschäftigt. Jeden Monat werden mir Lohnsteuer abgezogen, die mir – wenn ich es richtig verstanden habe – bei meiner nächsten Steuererklärung zurückerstattet werden, weil ich in den 5 Monaten Beschäftigung niemals die Steuergrenze erreiche.

Ärgerlich ist allerdings an der Sache, dass ich – verbunden mit meinem Job – ziemlich viele Kosten habe (Fahrtkosten, Bücher, Druckerkauf, (freiwillige) Fortbildungen, ..). Bis jetzt dachte ich, na super, dann habe ich eben richtig Pech gehabt und brauche nicht zu sammeln, ich werde 2010 sehen.
Jetzt lese ich was von den „vorweggenommenen Werbungskosten“ und frage mich, ob dies auf mich zutrifft.

Kann ich also meine Steuererklärung machen, als ob ich das Doppelte verdient hätte (also in Gedanken als ob ich tatsächlich irgendwas abzusetzen hätte), meine Umzugskosten, Entfernungspauschale, Webungskosten (Bücher, Drucker, Fortbildungen, Fahrtkosten zur Fortbildung..) eintragen und nächstes Jahr mit einem Überhang meine Steuererklärung anfangen?
Oder gilt es nur für Werbungskosten? Umzugskosten und Entfernungspauschale stehen ja im direkten Zusammenhang mit der Jobaufnahme.

Wie funktioniert es dann? So oder so ohne irgendetwas abzusetzen kriege ich 700 euro zurück. Wenn ich meine Fahrtkosten (750 euro) und noch den rest reintue, heisst das, dass mein Freibetrag 2010 sich um den Überschuss erhöht??

Danke!
Calimero
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