Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?
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Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?
Hallo,
ich bin 2/5 der Arbeitszeit an der Hochschule. Meine Fragen:
1.) Gelten die Fahrten dorthin als Ausbildungs- oder Reisekosten?
2.) Kann man die Sonderausgaben (sprich Ausbildungskosten) auch in die Folgejahre übernehmen (Verlustvortrag) oder geht das nur bei den Webungskosten?
MfG und besten Dank
ich bin 2/5 der Arbeitszeit an der Hochschule. Meine Fragen:
1.) Gelten die Fahrten dorthin als Ausbildungs- oder Reisekosten?
2.) Kann man die Sonderausgaben (sprich Ausbildungskosten) auch in die Folgejahre übernehmen (Verlustvortrag) oder geht das nur bei den Webungskosten?
MfG und besten Dank
Re: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?
Kann man die Sonderausgaben (sprich Ausbildungskosten) auch in die Folgejahre übernehmen (Verlustvortrag) oder geht das nur bei den Webungskosten? Das geht nur bei Werbungskosten. Aber auch dann müssen die WK höher sein als die Ausbildungsvergütung - das ist ja vermutlich nicht der Fall, oder?
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Re: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?
Genau das wollte ich auch gerade antworten.
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Re: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?
Hallo,muemmel hat geschrieben:Kann man die Sonderausgaben (sprich Ausbildungskosten) auch in die Folgejahre übernehmen (Verlustvortrag) oder geht das nur bei den Webungskosten? Das geht nur bei Werbungskosten. Aber auch dann müssen die WK höher sein als die Ausbildungsvergütung - das ist ja vermutlich nicht der Fall, oder?
vielen Dank für die Antworten.
Wird dann nicht noch der Steuerfreibetrag (~8000€) von der Ausbildungsvergütung abgezogen bevor diese mit den WK verglichen wird (für einen mgl. Verlustvortrag)?
Grüße
Re: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?
Nein.derMekkerer hat geschrieben: Wird dann nicht noch der Steuerfreibetrag (~8000€) von der Ausbildungsvergütung abgezogen bevor diese mit den WK verglichen wird (für einen mgl. Verlustvortrag)?
Einkommen ./. WK = Einkünfte.
Bei negativen Einkünften ist ein Verlustvortrag möglich.
Re: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?
Wird dann nicht noch der Steuerfreibetrag (~8000€) von der Ausbildungsvergütung abgezogen bevor diese mit den WK verglichen wird (für einen mgl. Verlustvortrag)? Was für eine merkwürdige Idee - dieser Logik folgend hat man nach 10 Jahren Alg-2-Bezug einen Verlustvortrag von 80.000 Euro (Einkommen null minus 8.000 Euro Steuerfreibetrag und das dann mal 10)...
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Re: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?
Nein, du hast mich falsch verstanden. Ich meine natürlich, dass der Steuerfreibetrag nur maximal "nullt", aber nicht ins Negative führt. Anschließend würden die WK den Vortrag bringen (und ins Negative springen).muemmel hat geschrieben:Wird dann nicht noch der Steuerfreibetrag (~8000€) von der Ausbildungsvergütung abgezogen bevor diese mit den WK verglichen wird (für einen mgl. Verlustvortrag)? Was für eine merkwürdige Idee - dieser Logik folgend hat man nach 10 Jahren Alg-2-Bezug einen Verlustvortrag von 80.000 Euro (Einkommen null minus 8.000 Euro Steuerfreibetrag und das dann mal 10)...
Bsp.:
Ausbildungsentgehlt p. Jahr: 10.000€
abzgl. Steuerfreibetrag: ~8000€
----> Ergibt 2000€ zu versteuerndes Einkommen
Darauf dann WK von z.B. 5000€ berechnet ergibt -3000€, die ich, so dachte ich, vortragen kann.
MfG und besten Dank
Re: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?
Da dachten Sie falsch. Es wird gerechnet Einkommen minus WK - hier im Beispiel also 10.000 € minus 5.000 €. Da haben wir dann ein Einkommen von 5.000 € und keinerlei Verlust.