Ausbildung und Reisekosten?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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kroxox
Beiträge: 1
Registriert: 8. Jul 2014, 15:33

Ausbildung und Reisekosten?

Beitrag von kroxox »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und habe folgende Frage:

Ich bin momentan noch im 2. Lehrjahr und komm im August 2014 ins 3te. Während meiner kompletten Ausbilung besuche ich 6 mal eine Berufsschule, die ca. 120 km weit weg ist von meinem Wohnort, im Blockunterricht. Eine Schulblock dauert min 4 Wcochen - max 7 Wochen (Anreise Sonntagabend - Abreise Freitagmittag, Wochenende zuhause) . Während des Blockunterrichts übernachte ich in einer Schülerunterkunft. Ich reise jedes Mal mit dem Auto an.

Mein Arbeitgeber zahlt mir Fahrtkosten in Höhe eines Ticketpreise der Deutschen Bahn, keine Kilometerpauschale von 0,3€ je Kilometer. Zudem bekomme ich Verpflegungsgeld (Frühstüch - 2,50€ und Mittag 4,20€), Desweitern bekomme ich Bücher/Lernmaterial 100% vom Arbeitgeber erstattet.

An die Stelle der bisherigen drei Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen tritt nun ein zweistufiges System: Bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit von mehr als acht Stunden gilt ein Pauschbetrag von 12 Euro. Er wird auch angesetzt für den An- und den Abreisetag bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit mit Übernachtung. Für die Tage einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit, die nicht An- oder Abreisetag sind, gelten jeweils 24 Euro.

Jetzt ist meine Frage, gilt die neue Regelung auch für mich?
Ich zahle keine Lohnsteuern, jedoch bekomme ich ja nicht die Pauschalbeträge. Kann ich einen Verlustvortrag beim Finanzamt einreichen?

Ich hoffe sie verstehen mein Problem. Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich bereit zur Beantwortung.
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausbildung und Reisekosten?

Beitrag von muemmel »

Kann ich einen Verlustvortrag beim Finanzamt einreichen? Nö, und dies aus diversen Gründen. Erstens kann man in der Erstausbildung gar keine Verluste vortragen, weil das dann (nicht vortragbare) Sonderausgaben sind. Und sollte es tatsächlich eine Zweitausbildung sein, so wären es zwar Werbungskosten. Vortragbare Verluste sind es aber erst dann, wenn die WK Ihr Bruttoeinkommen, also vermutlich so 6.000 oder 7.000 Euro, übersteigen. Das halte ich für unwahrscheinlich...
Ptr
Beiträge: 27
Registriert: 7. Apr 2014, 11:13

Re: Ausbildung und Reisekosten?

Beitrag von Ptr »

muemmel hat geschrieben: Erstens kann man in der Erstausbildung gar keine Verluste vortragen...
Hier handelt es sich m.E. aber um einen Ausbildungsdienstvertrag?
Dann wäre ein Verlustvortrag zumindest theoretisch möglich, abhängig von Einkommen und Höhe der Werbungskosten.
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