Hallo,
ich habe fertig studiert und einiges an Bewerbungen versendet. Kann ich die Kosten für diese absetzen, wenn ich unter dem Werbungskostenpauschbetrag von 1000€ liege?
(Insg. schätze ich die Kosten für Bewerbungen auf rund 300€. Für die Fahrt zur Arbeitsstelle kann ich etwa 700€ geltend machen. Oder ist meine Annahme falsch, und diese beiden Kosten laufen nicht beide unter Werbungskosten?)
Vielen Dank schonmal!!
LG Jan
Kosten f. Bewerbung unterhalb d. WerbungsK.pauschbetr. abs.?
Re: Kosten f. Bewerbung unterhalb d. WerbungsK.pauschbetr. a
Man kann die Werbungskosten ansetzen.
Man kann sich die Arbeit aber auch sparen, wenn man erkennbar unter 1.000 € bleibt, da es diesen Betrag ja mindestens gibt, der wird dann automatisch vom FA berücksichtigt.
Man kann sich die Arbeit aber auch sparen, wenn man erkennbar unter 1.000 € bleibt, da es diesen Betrag ja mindestens gibt, der wird dann automatisch vom FA berücksichtigt.
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