Sehr geehrte Damen und Herren,
ich unterstütze meinen Lebenspartner bei der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung 2011.
Er ist beruflich Fotofachverkäufer sowie Workshopleiter.
Sein Arbeitgeber setzt ihn regelmäßig als Workshopleiter für diverse Fotokurse ein. Weiterhin hat er verschiedene Fotoaufträge für den Arbeitgeber bei Kunden durchzuführen.
Hierfür benötigt er entsprechendes Fotoequipment (Kamera + Objektiv), das auf dem aktuellen Stand ist und dass er sich selbst anschaffen muss. Für die private Nutzung steht ihm eine eigene Ausrüstung zur Verfügung. Eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers liegt vor.
Meine Frage:
ist die Kamera bzw. das Objektiv ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut, so dass ich von der GWG-Regel gebrauch machen kann?
Wenn nein, muss das Objektiv zusammen mit der Kamera aktiviert werden und auf 7 abgeschrieben werden?
Wie verhält es sich mit zusätzlich gekauften Objektiven?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Pöschl
Fotokamera, Objektiv als Arbeitsmittel
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- Beiträge: 1
- Registriert: 4. Feb 2019, 17:14
Re: Fotokamera, Objektiv als Arbeitsmittel
guten Tag
Vielen Dank für nützliche Themen und Tipps. Das war ich gesucht.
Ich möchte auch Informationen über kostenlose Fotofilter, Voreinstellungen und Plugins mit Ihnen teilen. Wenn Sie Freizeit haben, überprüfen Sie bitte. Ich hoffe, Sie werden so gut überrascht sein wie ich.
http://fixthephoto.com/blog/retouch-tips/lightroom-presets-for-wedding.html
Wünsche dir viel Glück
Viel Glück
James
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