Hi,
von meinem Arbeitgeber habe ich laut Steuerbescheinigung ca. 500 € als "Steuerfreie Verpflungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" erhalten und diese natürlich auch brav bei den Lohnsteuerdaten erfasst. Meine Frage ist nun, ob ich die ursprünglichen Ausgaben, die ich ja hatte unter "Ausgaben --> Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" ebfalls angeben soll/ muss? Oder kann ich dort nur solche Ausgaben angeben, die ich eben nicht vom AG erstattet bekommen habe?
Danke und Gruß Oxy
Erstattete Reisekosten absetzen?
-
- Beiträge: 190
- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: Erstattete Reisekosten absetzen?
Guten Abend,
sie sollten alle Ausgaben als Werbungskosten natürlich auch erfassen, sonst wird die Erstattung ihres Arbeitgebers zu ihrem Gehalt hinzugerechnet und auch noch zusätzlich versteuert.
Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de
sie sollten alle Ausgaben als Werbungskosten natürlich auch erfassen, sonst wird die Erstattung ihres Arbeitgebers zu ihrem Gehalt hinzugerechnet und auch noch zusätzlich versteuert.
Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de