Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage:
Kann ich den Beitrag, den mein Arbeitgeber (AG) an die Berufsgenossenschaft zahlt, als "Beiträge zu Berufsverbänden" oder ggf. unter anderen Positionen steuerlich geltend machen?
Ich weiß diese Frage vermag zunächst unsinnig erscheinen, da der Beitrag ja nicht durch mich entrichtet wird.
Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung jedoch rechnet mein Steuerprogramm (WISO) auch an und dieser wird ja auch nicht durch mich entrichtet. (deswegen komme ich auf die Idee)
Wo liegt ggf. mein Denkfehler bzw. der Unterschied zwischen dem AG-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und dem Beitrag des AGs an die Berufsgenossenschaft für die gesetzliche Unfallversicherung?
Bin auf die Antwort ( vorzugsweise mit Begründung ) gespannt.
Gruß und Danke im Voraus
NaKa
Arbeitgeberbeitrag an die Berufsgenossenschaft
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- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: Arbeitgeberbeitrag an die Berufsgenossenschaft
Guten Abend,
den vom AG gezahlten BG Beitrag können Sie meiner Meinung nach nicht als Werbungskosten geltend machen, weil Sie diesen nicht selbst gezahlt haben. Sie können nur die Kosten absetzen, die Sie tatsächlich wirschaftlich getragen haben.
Den AG-Anteil zur Rentenversicherung muss man angeben, jedoch wird dieser auf jeden Fall wieder abgezogen. Sie können diesen auch nicht bei Ihrer Steuererklärung abziehen.
Viel Erfolg und Grüße
Ihr http://www.steuer-info-blog.de
den vom AG gezahlten BG Beitrag können Sie meiner Meinung nach nicht als Werbungskosten geltend machen, weil Sie diesen nicht selbst gezahlt haben. Sie können nur die Kosten absetzen, die Sie tatsächlich wirschaftlich getragen haben.
Den AG-Anteil zur Rentenversicherung muss man angeben, jedoch wird dieser auf jeden Fall wieder abgezogen. Sie können diesen auch nicht bei Ihrer Steuererklärung abziehen.
Viel Erfolg und Grüße
Ihr http://www.steuer-info-blog.de