Ich bin Freiberufler und habe in Kürze mein Arbeitszimmer (Mittelpunkt meiner Tätigkeit) im neu gebauten eigenen Haus. Das Haus gehört aber meiner Frau und mir zusammen.
Frage: Kann ich trotzdem die Kosten für das Arbeitszimmer als Betriebsausgaben absetzen?
Wie ist das, wenn meine Frau Miteigentümerin des gesamten Hauses ist?
Wie kann ich die Baukosten (und Baunebenkosten) geltend machen, die schon im vergangenen Jahr angefallen sind (Fertigstellung erst in diesem Jahr)?
Danke für Eure Hilfe.
Bobo