Ausgaben für das Studium ins nächste jahr übertragen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Woodstok
Beiträge: 5
Registriert: 31. Jan 2009, 13:42

Ausgaben für das Studium ins nächste jahr übertragen?

Beitrag von Woodstok »

Hallo Forum,

ich habe im September mein Studium beendet und war von Okt - Dez. arbeitslos. Mein Bruttoeinkommen liegt bei 5500,- EUR, also unter der Grenze.
Weiterhin habe ich eine Wohnung vermietet - ich bin also zur Erstellung einer Lohnsteuererklärung verpflichtet. Die Fortbildungskosten betrugen in dem Jahr ca. 4000 EUR. (Studiengebühren, Messebesuche, kosten Diplomarbeit etc...)
Kann ich irgendwie die Fortbildungskosten auf das Jahr 2009 überschreiben?

Vielen Dank schon mal für die Antworten. :-)

Gruß
Björn
incometax
Beiträge: 76
Registriert: 19. Sep 2008, 10:46

Re: Ausgaben für das Studium ins nächste jahr übertragen?

Beitrag von incometax »

Hallo Björn,

leider kannst du die Fortbildungskosten nicht auf d. nächste Jahr verschieben. Bei Einkommensteuer gilt immer das Ausgabe- bzw. Einnahmedatum. (steuerlich nennt man das Zuflussprinzip)

Gruss
Woodstok
Beiträge: 5
Registriert: 31. Jan 2009, 13:42

Re: Ausgaben für das Studium ins nächste jahr übertragen?

Beitrag von Woodstok »

Danke für die Antwort,
ich hatte bloß mal gehört, dass man die Studiengebühren in der ersten Einkommensteuererklärung rückwirkend geltend machen kann. Sonst ergäben sich ja Nachteile für jemanden wie mich, der ab Januar ein festes Gehalt bezieht, gegenüber jemanden, der in der zweiten Vorjahreshälfte beginnt.
Wenn ich eine konkrete Quelle finde, gebe ich sie hier an...

Gruß
Björn
Woodstok
Beiträge: 5
Registriert: 31. Jan 2009, 13:42

Re: Ausgaben für das Studium ins nächste jahr übertragen?

Beitrag von Woodstok »

Noch was:
Dazu zunächst zwei Quellen (Ich habe allerdings noch ncihts über die aktuelle Rechtslage erfahren):
http://www.impulse.de/politik_steuern/s ... 70115.html
http://www.manager-magazin.de/koepfe/ka ... -2,00.html

Ha. Doch was gefunden!!
http://www.e-fellows.net/show/detail.php/14543

das heißt, ich kann alle Beträge als "vorweggenommene Werbungskosten" angeben?
incometax
Beiträge: 76
Registriert: 19. Sep 2008, 10:46

Re: Ausgaben für das Studium ins nächste jahr übertragen?

Beitrag von incometax »

Hallo,

hast recht, kannte ich bis jetzt auch noch nicht. :oops:

Aber an deiner Stelle würde ich die Kosten als "Werbungskosten" ansetzen, wenn d. dann nicht anerkannt werden, legst du einfach 1 Einspruch ein.
Kopere d. Beitrag und den Text für DICH. siehe unten. :P

"Gegen den Steuerbescheid des Finanzamts, das diese Werbungskosten nicht anerkennt, wird dann Einspruch eingelegt - mit dem Hinweis darauf, dass die Ausgaben Werbungs- und keine Sonderkosten sind und (nicht vergessen!) mit Verweis auf die anhängigen Verfahren (Aktenzeichen: VI R 79/06, VI R 6/07, VI R 14/07, VI R 31/07, VI R 49/07). Solange die nämlich nicht abgeschlossen sind, ruht der Einspruch - und wenn sie zugunsten der Studenten entschieden werden, liegen die passenden Steuererklärungen bereits vor. Wer bis dahin nach der Sonderkosten-Regelung abgerechnet hat, kann nachträglich nicht mehr auf die Werbungskosten-Variante umschwenken."

schöne Grüsse
Ernie
Beiträge: 1
Registriert: 4. Mai 2010, 19:06

Re: Ausgaben für das Studium ins nächste jahr übertragen?

Beitrag von Ernie »

Hallo,

bei mir wurden die Studienkosten (für Erststudium) für 2008 sogar als Werbungskosten (ca. 1.700 Euro) anerkannt.
Jedoch hatte ich in selbem Jahr für mein Praktikum Einkünfte von ca. 3.500 Euro und es steht als Saldo die 0.
Wie kann ich diese Einkünfte nun in das Jahr 2009 vortragen? Das blöde ist zudem, dass ich die beiden Steuererklärungen für 2008 und 2009 zum selben Zeitpunkt gemacht habe und nun die beiden Steuerbescheide schon bekommen habe. Hätte ich diese Werbungskosten aus 2008 in der Erklärung für 2009 angeben müssen / können und wenn wo? Und die wichtigste Frage: Kann ich das in der Erklärung für 2009 noch ändern? (die Einspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen).

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe!
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