Hallo,
da ich demnächst neben meinem Vollzeitjob noch ein Fernstudium beginnen möchte, habe ich die Frage ob ich die Kosten dafür, sprich Studiengebühren, Fachliteratur etc. absetzen kann oder ob das unter ``Privatvergnügen`` fällt?
Eine Antwort wäre nett
Grüße
Elfriede
Fernstudium
Re: Fernstudium
Du kannst die Kosten als Werbungskosten geltend machen
Re: Fernstudium
Außerdem bieten verschiedene Fernunis immer wieder unerschiedliche Nachlässe an, z.B. "Bonus für zielstrebige Studenten" (AKAD) oder Gebühren-Sparaktionen, wie z.B. die hier: http://fernstudium-topangebote.com/news/