Anrechnung Steuerfreibetrag bei Verlustvortrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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GHaare
Beiträge: 1
Registriert: 23. Mai 2020, 09:58

Anrechnung Steuerfreibetrag bei Verlustvortrag

Beitrag von GHaare »

Hallo zusammen,

ich habe aktuell folgenden Fall:

Ich bin in einer beruflichen Ausbildung nach abgeschlossenem Studium. Im Zuge der Ausbildung habe ich ein mit 550€/Monat vergütetes Praktikum absolviert. Hierfür habe ich zwar Sozialabgaben aber keine Einkommenssteuer bezahlt. Weiterhin hatte ich Werbungskosten von 8000€. Ich habe eine Steuererklärung gemacht und laut Bescheid habe ich lediglich einen Verlustvortrag von 1400€ (8000€ Werbungskosten - 6400€ Vergütung im Praktikum) anerkannt bekommen.

Folgende Fragen:

1.) ist es tatsächlich so, dass die Werbungskosten auch mit geringem Einkommen unterhalb der Freigrenze verrechnet werden?
2.) macht es irgendeinen Unterschied, dass ich Sozialabgaben gezahlt habe auch wenn keine Einkommenssteuer abgeführt wurde?

Vielen Dank im Voraus!
Zuletzt geändert von GHaare am 23. Mai 2020, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
Tom998
Beiträge: 562
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Anrechnung Steuerfreibetrag bei Verlustvortrag

Beitrag von Tom998 »

1. Ja. Der Grundfreibetrag wird nach den Werbungskosten abgezogen, wenn (wie hier) überhaupt.
2. Nein, kein Unterschied.
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