Kraftfahrer EU-Ausland

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ptr
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Kraftfahrer EU-Ausland

Beitrag von Ptr »

Hallo Gemeinde,

ich hoffe, jemand kann mir helfen:
Ein LKW-Fahrer mit Wohnsitz im EU-Ausland fährt für einen deutschen Arbeitgeber mit dem LKW in DE und im EU-Ausland (kein gewöhnlicher Aufenthalt in DE).
Der BFH ordnet die Arbeitstage der deutschen und der Wohnsitz-Besteuerungshoheit jeweils anteilig zu (BFH Urteil vom 31.03.2004 - I R 88/03).
Damit ist nur der für die Zeit in DE erhaltene Arbeitslohn in DE steuerpflichtig, der Arbeitgeber hat aber den gesamten Lohn der Lohnsteuer unterworfen.
Das kann man mit der Einkommensteuererklärung korrigieren, soweit klar.

Aber was passiert mit den Verpflegungsmehraufwendungen, die der Fahrer für die Zeit im Ausland bekommen hat?
Werden die vom deutschen Arbeitslohn abgezogen oder fallen sie unter den Tisch?

Danke schon mal im Voraus.
Ptr
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