gleiche Ausgaben aus Vorjahr bindend im Folgejahr?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Junior_Jack
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Registriert: 14. Mai 2020, 18:25

gleiche Ausgaben aus Vorjahr bindend im Folgejahr?

Beitrag von Junior_Jack »

Hallo zusammen!

Ich habe folgende Frage:

Ich mache eine berufliche Fortbildung über mehrere Jahre.
Nun hatte ich für 2018 eine erhöhte KM-Pauschale von 0.68ct / km (hat WISO ermittelt, geleastes KFZ). Diese wurde auch bisher immer anerkannt. Auch in Bezug auf die Fahrtkosten für die Fortbildung.

Des Weiteren Verpflegungsmehraufwand von 8Std für die Fortbildung.

Im aktuellen Bescheid für 2019 wurden diese beiden Punkte nun beanstandet. KM-Pauschale würde nur mit 0.30ct/km angerechnet, und VMA nur bei MEHR als 8 Std (wobei ich 8Std angegeben habe.)

Nun die Frage: kann ich mich auf den Bescheid von 2018 berufen, wo ja alles korrekt anerkannt wurde (es hat sich nichts geändert - alle laufenden Ausgaben der Fortbildung sind gleich geblieben) oder muss ich dann damit rechnen, dass sie plötzlich den Bescheid von 2018 noch zu meinen ungunsten korrigieren bzgl KM-Pauschale und VMA? :?:

LG
Ptr
Beiträge: 27
Registriert: 7. Apr 2014, 11:13

Re: gleiche Ausgaben aus Vorjahr bindend im Folgejahr?

Beitrag von Ptr »

Junior_Jack hat geschrieben: 14. Mai 2020, 18:39 Nun die Frage: kann ich mich auf den Bescheid von 2018 berufen, wo ja alles korrekt anerkannt wurde (es hat sich nichts geändert - alle laufenden Ausgaben der Fortbildung sind gleich geblieben) oder muss ich dann damit rechnen, dass sie plötzlich den Bescheid von 2018 noch zu meinen ungunsten korrigieren bzgl KM-Pauschale und VMA? :?:
Die Veranlagungen zur Einkommensteuer erfolgen abschnittsweise.
Was in 2018 anerkannt wurde, kann in 2019 abgelehnt werden, wenn es nicht berechtigt ist. Das kommt öfter vor nach einem Bearbeiterwechsel im Finanzamt.

Der Bescheid 2018 sollte normalerweise nicht mehr änderbar sein.
Es sei denn, dem Finanzamt sind z.B. neue Tatsachen bekannt geworden, die zu einer höheren Steuer führen.
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