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Werbbungkosten Vermietung und Verpachtung Erhaltungsaufwendungen ?

Verfasst: 6. Mai 2020, 18:09
von kgb
Hallo mann darf ja die Erhaltungsaufwendungen aufteilen von 2-5 Jahre

Darf mann im z.b. steuerjahr 20119 die erhaltungaufwendenungen mischen mit den jahren ?

Also neu Tür 2019 3 Jahre
neue Fenster 5 Jahre
neue Heizung 2 Jahre


oder müssen die Jahre einheitlich sein also alles auf 5 oder alles auf 3 oder alles auf 2 jahre ?

Danke

Freundlicher Gruß

Re: Werbbungkosten Vermietung und Verpachtung Erhaltungsaufwendungen ?

Verfasst: 7. Mai 2020, 14:06
von taxpert
kgb hat geschrieben: Darf mann im z.b. steuerjahr 20119 die erhaltungaufwendenungen mischen mit den jahren ?
Grundsätzlich ja, aber was soll das bringen?

Oder haben Sie tatsächlich eine Glaskugel, die Ihnen die Entwicklung Ihres Einkommens und die steuerlichen Gegebeneheiten der kommenden Jahre so genau voraussagen kann, dass sich eine entsprechende Aufteilung wirklich lohnt?

taxpert