Werbbungkosten Vermietung und Verpachtung Erhaltungsaufwendungen ?
Verfasst: 6. Mai 2020, 18:09
Hallo mann darf ja die Erhaltungsaufwendungen aufteilen von 2-5 Jahre
Darf mann im z.b. steuerjahr 20119 die erhaltungaufwendenungen mischen mit den jahren ?
Also neu Tür 2019 3 Jahre
neue Fenster 5 Jahre
neue Heizung 2 Jahre
oder müssen die Jahre einheitlich sein also alles auf 5 oder alles auf 3 oder alles auf 2 jahre ?
Danke
Freundlicher Gruß
Darf mann im z.b. steuerjahr 20119 die erhaltungaufwendenungen mischen mit den jahren ?
Also neu Tür 2019 3 Jahre
neue Fenster 5 Jahre
neue Heizung 2 Jahre
oder müssen die Jahre einheitlich sein also alles auf 5 oder alles auf 3 oder alles auf 2 jahre ?
Danke
Freundlicher Gruß