Pkw statt Bahn angegeben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Marc1977
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Registriert: 6. Mai 2020, 02:30

Pkw statt Bahn angegeben

Beitrag von Marc1977 »

Hallo !

Ich fahre täglich von Mo. bis Fr. mit der Bahn zur Arbeit. Die einfache Fahrstrecke beträgt 95 km. Für die Bahnfahrten habe ich im Jahr 2019 insgesamt 3.013,80 Euro bezahlt. In der Steuererklärung habe ich angegeben, dass ich mit dem Pkw zur Arbeit fahre. Dies wurde auch über viele Jahre so anerkannt. Früher habe ich die Steuererklärung von einem Steuerberater machen lassen. Der meinte, es ist egal was man angibt. Bei dieser Fahrleistung komme ich ohnehin über den Höchstbetrag.

Nun schrieb mich heute das Finanzamt bzgl. meiner Steuererklärung für das Jahr 2019 an, die ich im Februar 2020 eingereicht habe.

"Sie haben in großem Umfang den Abzug von Fahrtkosten als Werbungskosten beantragt. Diese Aufwendungen können künftig nur noch berücksichtigt werden, wenn Sie die jährlich mit Ihrem Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer nachweisen bzw. glaubhaft machen. Der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Kilometerleistung kann z. B. durch Inspektions- und Reparaturrechnungen, Kauf- oder Verkaufsverträge oder Hauptuntersuchungsberichte des Kraftfahrzeugs erfolgen, wenn diese den jeweiligen Kilometerstand ausweisen. Ich bitte um Erledigung meines Schreibens innerhalb von 4 Wochen."

Meine Fragen wären:
a) Drohen mir strafrechtliche Konsequenzen, weil ich Pkw statt Bahn angegeben habe?
b) Wie sollte ich auf das Schreiben reagieren? Meine Monatskarten hinsenden oder das Schreiben ignorieren und auf die Steuererstattung in diesem Jahr verzichten?

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Pkw statt Bahn angegeben

Beitrag von taxpert »

Marc1977 hat geschrieben: In der Steuererklärung habe ich angegeben, dass ich mit dem Pkw zur Arbeit fahre.
Und damit offenbar wissentlich falsche Angaben gemacht.
Marc1977 hat geschrieben: Früher habe ich die Steuererklärung von einem Steuerberater machen lassen. Der meinte, es ist egal was man angibt. Bei dieser Fahrleistung komme ich ohnehin über den Höchstbetrag.
Dann hat entweder Ihr StB das Gesetz nicht verstanden oder Sie haben ihren StB missverstanden!

§9 Abs.1 Nr.4 Satz 2 EStG:
..., höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.
Und grade weil Sie fälschlicher Weise angegeben haben, das eigene Auto genutzt zu haben, greift die Begrenzung eben grade nicht!
Marc1977 hat geschrieben: a) Drohen mir strafrechtliche Konsequenzen, weil ich Pkw statt Bahn angegeben habe?
Zunächst einmal kaum, da hier offenbar kein Vorsatz sondern ein Rechtsirrtum vorliegt. Eine leichtfertige Steuerverkürzung (Ordnungswidrigkeit) liegt jedoch schon vor.
Marc1977 hat geschrieben: b) Wie sollte ich auf das Schreiben reagieren? Meine Monatskarten hinsenden oder das Schreiben ignorieren und auf die Steuererstattung in diesem Jahr verzichten?
Letztendlich ist die Büchse der Pandora geöffnet worden! Was meinen Sie damit, "in diesem Jahr verzichten"? Wenn Sie nächstes Jahr wieder falsche Angaben machen, dann liegt tatsächlich Steuerhinterziehung vor, da dann ja offensichtlich kein Rechtsirrtum mehr vorliegt, sondern Vorsatz!

Es wird eher andersherum ein Schuh daraus!

§153 Abs.1 AO:
Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,

1. dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder
2. ...

so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen.
Sie sind also verpflichtet, dem FA zu offenbaren, dass auch in der Vergangenheit falsche Angaben gemacht wurde und dadurch die Steuer verkürzt wurde! Auch wenn für diese Jahre bis jetzt keine Steuerstraftat sondern nur ein Rechtsirrtum vorliegt, würde durch das Nichtmelden eine Steuerstraftat daraus!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
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