Verlust aus mehrere Jahre altem Gewerbe

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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CannaS
Beiträge: 13
Registriert: 18. Dez 2019, 21:37

Verlust aus mehrere Jahre altem Gewerbe

Beitrag von CannaS »

Liebe Leute,
ich wusste nicht wohin ich das packen soll, bitte verschieben falls es euch woanders besser passt.

Ich möchte bald meine Steuererklärung für 2019. Ich habe in diesem Jahr ganz normal Steuern bezahlt in einem normalen Job als Angestellter.

Zu Zeiten meines Studiums hatte ich mal ein Gewerbe eröffnet und damit Verlust gemacht... Damals hatte ich sonst kein Einkommen, also auch keine Steuern bezahlt. Ich habe aber wegen Gewerbe natürlich eine Steuererklärung gemacht. In 2014 hatte ich 4-stellig Verlust gemacht. In 2015 etwas Gewinn. Hier habe ich nun ein Schreiben von 2015 das lautet "Bescheid über die gesonderte Festellung des verbleibenden Verlustvortrags". Dort wird der Verlust von 2014 mit dem Gewinn von 2015 verrechnet. Es bleibt immer noch ein Verlust. Seit dem habe ich keine Steuererklärung mehr gemacht. Nun für 2019 macht es aber wieder Sinn und deshalb kam nun die Frage auf ob ich den Verlust nachträglich noch geltend machen kann irgendwie?

Danke!
Tom998
Beiträge: 562
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Verlust aus mehrere Jahre altem Gewerbe

Beitrag von Tom998 »

Beim Verlustvortrag können die Jahre 2016-2018 nicht einfach "übersprungen" werden, der zum 31.12.2015 festgestellte Verlustvortrag ist zwingend 2016 zu verrechnen, dann ggf. ein Restbetrag 2017 usw.
CannaS
Beiträge: 13
Registriert: 18. Dez 2019, 21:37

Re: Verlust aus mehrere Jahre altem Gewerbe

Beitrag von CannaS »

Aber grundsätzlich ist das noch möglich?

Wie muss ich vorgehen, eine komplette Steuererklärung für die fehlenden Jahre machen? Das Gewerbe ist längst abgemeldet.

Der Grund dass ich in den Jahren 2016,17 und 18 keine gemacht habe ist, dass ich erst im Auslang gearbeitet habe und dann unter der Freigrenze.

DANKE!!!
Tom998
Beiträge: 562
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Verlust aus mehrere Jahre altem Gewerbe

Beitrag von Tom998 »

Sie geben ganz einfach Steuererklärungen für 2016-2018 ab oder besprechen vorab mit dem FA, ob dies für einzelne Jahre wg. Auslandsaufenthalt vielleicht nicht notwendig ist. Od dann zum 31.12.2018 noch ein Verlustvortrag übrigt bleibt, sehen Sie dann. Wenn Sie allerdings 2018 Einkünfte im Inland hatten, werden diese mit einem Verlustvortrag auch dann verrechnet, wenn es sich steuerlich nicht auswirkt.
CannaS
Beiträge: 13
Registriert: 18. Dez 2019, 21:37

Re: Verlust aus mehrere Jahre altem Gewerbe

Beitrag von CannaS »

Puh, ok, 3 Steuererklärungen nachholen...

"Wenn Sie allerdings 2018 Einkünfte im Inland hatten, werden diese mit einem Verlustvortrag auch dann verrechnet, wenn es sich steuerlich nicht auswirkt."
Ich hatte 2017 und auch 2018 Einkünfte im Inland, jedoch unterhalb des Grund-Freibetrags! Von daher denke ich wird da nix verrechnet und der Verlust müsste eigentlich noch genau so vorhanden sein wie 2015. Sehe ich das richtig?

Ich müsste nun also 3 Steuererklärungen abgeben (die ja praktisch fast leer sind) und dann erstmal auf Antwort warten vom FA. Und erst dann könnte ich meine Erklärung für 2019 machen?

Ich danke dir für deine Hilfe!
CannaS
Beiträge: 13
Registriert: 18. Dez 2019, 21:37

Re: Verlust aus mehrere Jahre altem Gewerbe

Beitrag von CannaS »

Ich habe es mit etwas Google-Recherche selbst rausgefunden. Es ist tatsächlich so, dass jeglicher Gewinn, auch wenn er unter dem Grund-Freibetrag liegt, auf den Verlust angerechnet wird.
Also das ist ja wirklich ärgerlich. Ich habe als Doktorand in der Uni fast 3 Jahre über 100% gearbeitet und 50% Gehalt bekommen. War damit kaum über dieser Grenze. Und trotzdem kann ich nun keinen einzigen Euro meines hohen Verlustes anrechnen.

Naja, falls das so sein sollte kann dieser Thread geschlossen werden.
Danke dir!!
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