Arbeitszimmer für Promotion

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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csle
Beiträge: 2
Registriert: 9. Mär 2020, 19:21

Arbeitszimmer für Promotion

Beitrag von csle »

Hallo,

ich habe an verschiedenen Stellen im Internet gelesen, dass ein Arbeitszimmer auch im Rahmen einer Promotion steuerlich absetzbar ist, habe allerdings wenig konkretes dazu gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand eine hilfreiche Auskunft geben?

Folgende Konstellation liegt vor:

- wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Universität in üblicher Teilbeschäftigung (50%, d.h. 20 h wöchentlich)
- Promotionsstudent an derselben Universität
- im Arbeitsvertrag ist nicht festgehalten, dass die Teilbeschäftigung mit dem Ziel der Promotion stattfindet (obwohl sie das für mich natürlich tut, aber der Universität ist das ja prinzipiell egal)
- ich nutze die Labore und den zur Teilbeschäftigung gehörigen Arbeitsplatz auch für die Arbeit an meiner Promotion (im stillschweigenden Einverständnis meines betreuenden Professors, wie das allgemein üblich ist)
- in meiner Mietwohnung existiert ein Arbeitszimmer, dass ich hauptsächlich für Arbeiten im Zusammenhang mit der Promotion verwende

Ist das Arbeitszimmer als Werbungskosten/Fortbildungskosten steuerlich absetzbar? Bisher habe ich bloß im Zusammenhang mit der normalen beruflichen Nutzung herausgefunden, dass das Arbeitszimmer nicht absetzbar ist, wenn der Arbeitgeber einen Büroplatz anbietet. Nun könnte ich zwar prinzipiell 24h täglich an meinem Arbeitsplatz in der Universität arbeiten, jedoch ist es vertraglich nirgends festgehalten, dass meine Promotion im Zusammenhang mit diesem Arbeitsplatz steht. Da ich Fernpendler bin (100 km zwischen Wohn- und Beschäftigungsort), ist das häusliche Arbeitszimmer also real auch ein wichtiger Ort für meine berufliche Fortbildung im Rahmen meiner Promotion (insbesondere an Wochenenden, manchmal auch wochentags nach dem Feierabend).

Hat da jemand Erfahrungen oder handfeste Rechtssprechung, die einen solchen Fall behandelt?

Vielen Dank schonmal!
taxpert
Beiträge: 798
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Arbeitszimmer für Promotion

Beitrag von taxpert »

csle hat geschrieben:wenn der Arbeitgeber einen Büroplatz anbietet.
Nein, sondern wenn generell ein anderer Arbeitsplatz -egal wo oder vom wem!- zur Verfügung steht.

Deshalb kann das hAZ hier nicht geltend gemnacht werden.

taxpert
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