Erste Tätigkeitsstätte ist nicht Arbeitsort - was gilt es steuerliche zu beachten?
Erste Tätigkeitsstätte ist nicht Arbeitsort - was gilt es steuerliche zu beachten?
Ich befinde mich in einem dualen Studium (2017-2020). Ich wohne in Berlin, meine Hochschule ist auch in Berlin und meine erste Tätigkeitsstätte ist in Leipzig und im Jahr 2019 war ich in den Berufszeiten (also den Zeiten, wo ich nicht an der Hochschule war, sondern auf der Arbeit) lediglich in Berlin. Bei der Steuererklärung können bei den Fahrtkosten 30 Cent zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte abgesetzt werden. Kann ich dies auch in meinem Fall nutzen? Ich war ja nie in Leipzig. Oder was gilt es da zu beachten?