Restnutzungsdauer Auto vom FA auf 8 Jahre veranschlagt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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teflk
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Restnutzungsdauer Auto vom FA auf 8 Jahre veranschlagt

Beitrag von teflk »

Hallo zusammen,

ich habe mir einen gebrauchten, drei Jahre alten A6 angeschafft. Ich habe ihn mit einer Restnutzungsdauer von 3 Jahren angegeben. Nun hat mir das FA im Bescheid kommentarlos eine Gegenrechnung mit 5 Jahren aufgemacht (also insg. 8 Jahre) und somit meine Reisekosten entsprechend reduziert.
Kann ich da etwas machen? Mein letzter PKW wurde auch mit 6 Jahren akzeptiert.

Vielen Dank im Voraus!
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Restnutzungsdauer Auto vom FA auf 8 Jahre veranschlagt

Beitrag von taxpert »

1. Die amtliche AfA-Tabelle geht von einer Nutzungsdauer (ND) von 6 Jahren aus, was nicht heißt, dass sowohl längere als auch kürzere ND möglich sind! Voraussetzung zur Anwendung der amtlichen AfA-Tabellen ist, dass das Fahrzeug zu einem Betriebsvermögen gehört!

2. Der BFH geht bei einem neuen Fahrzeug, das zum Privatvermögen gehört und beruflich genutzt wird, von eine ND von 8 (acht) Jahren aus! Das Urteil stammt aus einer Zeit, als die amtliche AfA-Tabelle noch von 5 Jahren ausging!

3. Bei gebrauchten Fahrzeugen greift die amtliche AfA-Tabelle sowieso nicht, das hier die restliche geschätzt werden muss! Oder gehen Sie wirklich davon aus, dass Sie einen Porsche Bj. 2014 sofort komplett absetzen können?

4. Sie können natürlich dem FA gerne Argumente liefern, warum das Fahrzeug bei Ihnen nach drei Jahren wirtschaftlich verbraucht sein sollte. Wenn Sie also eine jährliche Fahrleistung von 30. bis 50.000 km haben, sehe ich da gute Chancen!

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
teflk
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Re: Restnutzungsdauer Auto vom FA auf 8 Jahre veranschlagt

Beitrag von teflk »

Vielen Dank für die ausführliche und kompetente Antwort!
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